- Einleitungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf:
1.
Der
Flächennutzungsplan wird in Wiesdorf im Teilbereich „Postgelände"
geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu
entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2.
Die 21.
Änderung des Flächennutzungsplanes in Wiesdorf im Teilbereich
„Postgelände" (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 1 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Vorentwurf
beschlossen.
3.
Dem
Vorentwurf der Planunterlagen einschließlich Begründung mit Umweltbericht zur
Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wiesdorf im
Teilbereich „Postgelände" (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) wird in der
vorliegenden Fassung zugestimmt.
4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung - hier der 21. Änderung des Flächennutzungsplans in Wiesdorf im Teilbereich „Postgelände" - zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I durchzuführen. Gleichzeitig wird der Vorentwurf einschließlich der Begründung mit Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Teilbereich „Postgelände“ liegt im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf. Er umfasst im Wesentlichen die Fläche begrenzt durch eine Stichstraße der Heinrich-von-Stephan-Straße im Norden, den Europaring (B8) im Westen, eine Stichstraße der Heinrich-von-Stephan-Straße im Süden und die Bahnstrecke Köln-Hamm (Westf.) im Osten.
Anlass, Ziel und Zwecke der Planung:
Das zurzeit noch in Teilen genutzte Postgelände soll eine seiner Lagegunst entsprechenden Entwicklung als neues Stadtquartier zugeführt werden. Diese städtebauliche Neuordnung und die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen sind planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.
Im Bereich des Postgeländes, einschließlich angrenzender Grundstücke, soll ein Quartier entstehen, welches sich in seiner städtebaulichen Struktur, im Maßstab und seiner Höhenentwicklung in das Stadtgefüge Wiesdorfs einfügt. Das Postgelände in Leverkusen-Wiesdorf präsentiert sich heute als städtebaulich wenig attraktiver Bereich unmittelbar südlich des Bahnhofes Leverkusen-Mitte und des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB). Die GEVI Projekt Leverkusen I GmbH (GEVI) mit Sitz in Düsseldorf beabsichtigt die städtebauliche Revitalisierung des Postgeländes. Dazu hat die Eigentümerin bereits wesentliche Teile des Geländes erworben.
Aufgrund der besonderen Lage zum wichtigsten Entrée der City Leverkusen und direkt am Bahnhaltepunkt Leverkusen-Mitte gelegen, hatte der Rat der Stadt Leverkusen am 09.07.2018 (siehe Vorlage Nr. 2017/2053) entschieden, dass für die Entwicklung eines qualitätvollen städtebaulichen Gesamtkonzeptes eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen ist. Das Ergebnis dieses Optimierungsverfahrens mit dem Siegerentwurf des Planungsbüros Ferdinand Heide aus Frankfurt wurde am 01.07.2019 durch den Rat der Stadt Leverkusen als Grundlage für die weiteren Planverfahren beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/2811).
Zur Entwicklung des Postgeländes und seines Umfeldes auf
Basis der nun vorliegenden städtebaulichen Konzeption besteht ein
Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) für den Teilbereich „Postgelände“ in Wiesdorf.
Verfahren:
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Teilbereich „Postgelände“ in Wiesdorf erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 243/I „Wiesdorf - zwischen Europaring, Heinrich-von-Stephan-Straße und Manforter Straße (Postgelände)“, (siehe Vorlage Nr. 2019/2926).
Um zu Beginn der Bauleitplanverfahren die planerischen Rahmenbedingungen, wesentlichen Planinhalte, erforderlichen Gutachten und deren Umfang abzustimmen, fanden am 11.06.2019 und am 09.07.2019 Scoping-Termine zu den Umweltbelangen und weiteren Planungsthemen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung, den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) sowie der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) statt. Ein weiterer Termin ist zeitnah vorgesehen, um die umfänglichen Planungsbelange angemessen erörtern zu können.
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung werden die Ziele und Inhalte erläutert. Der Vorentwurf der Begründung und des Umweltberichtes sowie weitere Unterlagen können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zudem als Aushang eingesehen werden. Zusätzlich werden die Planunterlagen in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Leverkusen eingestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll parallel gemäß nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Die Information der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Verfahrensschritt erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Leverkusen sowie über die Tagespresse.
Hinweise
Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2019/2925
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Kociok, FB 61, 406 - 6121
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu §
82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden
Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen.
Im konkreten Fall sind die Planungen für eine gesamthafte städtebauliche Entwicklung im Stadtraum südlich des Bahnhofes Leverkusen-Mitte erforderlich. Das Postgelände soll einer seiner Lagegunst entsprechenden Entwicklung als neues Stadtquartier zugeführt werden. Diese städtebauliche Neuordnung und die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen sind planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Für die Durchführung der notwendigen Bauleitplanverfahren samt erforderlicher Gutachten, einschließlich der Fortentwicklung der Rahmenplanung und auch die mit der Planung in Verbindung stehenden Verkehrsmaßnahmen, soll eine Kostenteilung zwischen Stadt und der Eigentümerin des nördlichen Teiles des Postgeländes getroffen werden. Eine Beteiligung der Stadt an den Planungskosten wird voraussichtlich durch die Überplanung von Flächen ausgelöst, die nicht im Eigentum des Investors liegen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Innerhalb der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und
FNP-Änderung einschließlich Fortentwicklung der Rahmenplanung) werden die
Beteiligungsschritte gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Als nächster
Verfahrensschritt zur Bürgerbeteiligung steht die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |