Beschlussentwurf:

 

Unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Rechnungsprüfungs-ausschusses, der sich in seiner Sitzung am 07.07.2010 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 befasst, ergeht folgender Beschluss:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 07.06.2010 (Berichtsauslieferung 23.06.2010) sowie des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 23.06.2010 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2008 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.        Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2008 mit einer Bilanzsumme von 1.576.859.677,94 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 4.379.020,34 € fest.

 

3.        Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung zur Deckung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 4.379.020,34 € die Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen. Der Betrag der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2009 verringert sich damit von 95.028.513,77 € auf 90.649.493,43 €.

 

4.   Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss zum 31.12.2008 die Entlastung.

 

 

Kenntnis genommen                           Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO               Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                       Rechnungsprüfung und Beratung

In Vertretung

 

 

gezeichnet: Häusler                             gezeichnet: Johanns

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Leverkusen erfasst seit dem 1. Januar 2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Eröffnungsbilanz mit Lagebericht, Anhang und Aufgliederung bzw. Erläuterungen zu allen Posten (§ 92 Abs. 1 GO NRW) wurde in der Ratssitzung am 14.12.2009 zum Stichtag 1. Januar 2008 festgestellt (Vorlage 0210/2009).

 

Den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 (Jahresabschluss 2008) hat der Oberbürgermeister sowie 2 Mitglieder des Rates nach § 60 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 95 Absatz 3 GO NRW mit Dringlichkeitsentscheidung vom 17.06.2010 (Vorlage 0544/2010) festgestellt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung übermittelt. Die Genehmigung der Dringlichkeitsvorlage ist für die Sitzung des Rates am 12.07.2010 vorgesehen.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2008 und bedient sich hierzu nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

§ 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 20.05.2009 (Vorlage RP 20/ 16. TA) hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses 2008 zugestimmt. Auf der Basis mehrerer Vergleichsangebote wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 beauftragt.

 

Der Jahresabschluss 2008 war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt (vgl. § 101 Absatz 1 GO NRW).

 

Mit Datum vom 07.06.2010 (Berichtsauslieferung 23.06.2010) legt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den Entwurf des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 vor, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ausgesprochen wird (siehe Anlage 2).

Der Prüfbericht wird als Entwurfsfassung vorgelegt, damit mögliche Veränderungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss noch eingearbeitet werden können. Nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Bericht formell fertig gestellt und versiegelt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses (siehe Anlage 1) wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 07.07.2010 – von der Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.

 

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung seine Prüfungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 in einem Prüfbericht dokumentiert (siehe Anlage 3).

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung schließt sich im Ergebnis den Feststellungen und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner zum Jahresabschluss 2008 an und erteilt nach § 103 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auf beide Prüfberichte verzichtet.

 

Zu 2. und 3.:

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss entscheidet der Rat im Rahmen seines Budgetrechts gleichzeitig nach § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Verwaltung empfiehlt, zur Deckung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 4.379.020,34 € die Ausgleichrücklage in Anspruch zu nehmen und insoweit die Verwaltung zur Inanspruchnahme zu ermächtigen. Dadurch verringert sich der Betrag der Ausgleichrücklage zum 01.01.2009 von 95.028.513,77 € auf 90.649.493,43 €.

 

Zu 4.:

Nach § 95 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2008 anzusehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen.