Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 9. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.06.1998 wird in der als Anlage 2 der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen wird in zwei Positionen wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Die Besonderen Gebührensätze (Teil B) des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen werden wie folgt aktualisiert:
62 Kataster und Vermessung
62.3 Amtliche Stadtkarte
62.3.1 farbige Ausgabe im
Maßstab 1 : 15.000
Der Tarif erhöht sich von 5,00 € auf 5,50 €.
Tariferhöhung aufgrund steigender Produktionskosten.
Neu:
62.11 Leistungen, für die in
dieser Ordnung kein besonderes Entgelt vorgesehen
ist, werden nach dem Zeitaufwand berechnet.
Die Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in
Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung findet entsprechend
Anwendung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bär, FB 11, Tel.
0214/406-1200
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Änderung der Gebührentarife in der Verwaltungsgebührensatzung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Einnahmen sind abhängig von der Anzahl der Anträge für Bescheinigungen, Genehmigungen etc., sodass Mehreinnahmen nur schwer zu kalkulieren sind.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Siehe Antwort zu B).
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |