- Fällung einer Rosskastanie in der Kastanienallee in Leverkusen-Opladen
Beschlussentwurf:
1. Da es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung der Rosskastanie als Bestandteil des Naturdenkmals 2.3-3 an der Kastanienallee an der Wupper in Opladen wird zugestimmt.
Leverkusen, 10.07.2019
gezeichnet:
Schiefer Krampf
Bezirksvorsteher stellv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Kastanienallee an der Wupper in Leverkusen-Opladen ist als Naturdenkmal Nr. 2.3-3 im rechtsgültigen Landschaftsplan der Stadt Leverkusen eingetragen. Die Bäume stehen beidseitig des asphaltierten Weges, der zwischen der Düsseldorfer Straße und der Bonner Straße verläuft.
In den vergangenen Jahren wurden wegen des hohen Alters der Bäume (über 100 Jahre) und der hohen Verkehrserwartung durch die jährlich stattfindende Bierbörse immer wieder einzelne Bäume gefällt oder starke Rückschnitte vorgenommen. Bei einer routinemäßigen Baumkontrolle des Fachbereichs Stadtgrün am 27.05.2019 wurde festgestellt, dass der Baum Nr. 1 keinen Laubaustrieb mehr hat und abstirbt bzw. abgestorben ist (siehe auch Baumhistorie und Fotos in der Anlage). Das Alter des Baumes wird auf 109 Jahre geschätzt.
Eine Nachpflanzung im Stadtgebiet ist beabsichtigt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner: Herr Bremicker /
Fachbereich Stadtgrün / Telefon: 406 - 6770
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Fällung einer Rosskastanie in der Kastanienallee in Leverkusen-Opladen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Es war zunächst geplant, die Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit nach der Vogelbrutzeit ab dem 01.10.2019 vorzunehmen. Bei der routinemäßigen Entfernung von Totholz an der genannten Kastanie im Juni 2019 wurde von den Mitarbeitern der Baumkolonne jedoch festgestellt, dass mehr Totholz vorhanden ist, als vom Boden aus erkennbar war. So ist die gesamte Krone des Baumes abgestorben.
Vom 09.08. bis 12.08.2019 findet in dem Bereich die jährliche Bierbörse statt und es werden sich während der Veranstaltung Personen unter dem Baum aufhalten. Um der geforderten Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen, ist eine Fällung des Baumes umgehend und noch vor Beginn der Bierbörse erforderlich.