- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2018 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts.
c) Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 14.480.253,32 € wie folgt:
- Einstellung des Betrages von 3.011.161,72 €
in die anderen Gewinnrücklagen, um in Vorjahren getätigte Entnahmen aus der
Kapitalrücklage zur Kompensation von Verlusten aus Abschreibungen auf
Wertpapiere des Anlagevermögens auszugleichen,
- Ausschüttung eines Teilbetrages in Höhe von 2.014.155,00 € an die Gesellschafter,
- Vortrag des verbleibenden Betrages von 9.454.936,60 € auf neue Rechnung.
d) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018.
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorhergehender Beratung der Berichte des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH,
Köln, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss 2018 vorgelegt und
mit Datum vom 28.05.2019 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der
Aufsichtsrat der wupsi GmbH hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss
und Lagebericht in seiner Sitzung am 26.06.2019 befasst.
Die Beschlussfassung über den
Jahresabschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 26.06.2019. Die
vom Rat bestellten Vertreterinnen bzw. Vertreter in der
Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 11 Abs. 4 und 5 des
Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden
Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen der wupsi GmbH und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2017
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2018
* davon in 2017: 6.881.696,26 € und in 2018: 1.017.148,27 € Zuschreibungen auf die RWE-Aktien
Der im Beschlussentwurf ausgewiesene
Bilanzgewinn der wupsi GmbH gliedert sich wie folgt:
Gewinnvortrag aus
Vorjahr 16.031.464,84
€
Jahresüberschuss
2018 5.330.484,74
€
Einstellung in
die Gewinnrücklagen _-6.881.696,26
€
Bilanzgewinn 14.480.253,32 €
Die allgemeine wirtschaftliche Situation der wupsi sei anhand der folgenden Übersicht dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind dem aktuellen Beteiligungsbericht zu entnehmen.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der wupsi GmbH zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 26.08.2019 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die wupsi GmbH die Bilanz zum 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des wupsi-Konzerns auf.
Die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse für die wupsi GmbH und den Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar der Prüfberichte zur Verfügung.
Ergänzend sei
auf folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder,
die selbst dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH angehören, haben sowohl bei der
Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates
der wupsi GmbH gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein
Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den
Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der wupsi GmbH
tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Albrecht Omankowsky
Rh. Oliver
Ruß
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / Finanzen / 406 - 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2018 der wupsi GmbH.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN1211
Produkt 121101
Produktgruppe 1211
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |