- 1. Öffnung der Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in der Uhlandstraße, Wilhelmstraße und der Straße Im Hederichsfeld
- 2. Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes "Köttersbachtal und Hirzenberger Mühlenbachtal" in ein Naturschutzgebiet
- 3. Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Schulgebäuden und dem Forum Leverkusen
- Bürgerantrag vom 24.04.10
Beschlussentwurf:
1.
Der
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zu Punkt 1 des Bürgerantrages
zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Wilhelmstraße für den Fahrradverkehr entgegen
der Einbahnstraße öffnet. Weiterhin nimmt er zur Kenntnis, dass die Öffnung der
Einbahnstraßen in der Uhlandstraße und der Straße Im Hederichsfeld für den
Fahrradverkehr entgegen den Fahrtrichtungen aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht
möglich ist. Der Bürgerantrag wird insoweit abgelehnt.
2.
Der
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zu Punkt 2 des Bürgerantrages
zur Kenntnis, dass die Festsetzung
eines Naturschutzgebietes einem normierten Verfahren folgen und über die
Neuaufstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen
ausgewiesen werden muss. Der Bürgerantrag ist insofern zurückzuweisen.
3. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden kann zu Punkt 3 des Bürgerantrages die Installation weiterer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von städtischen Gebäuden nicht empfehlen. Der Bürgerantrag wird hierzu abgelehnt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 24.04.10 (s. Anlage 1) werden von dem Petenten drei verkehrs- und umweltpolitische Maßnahmen angeregt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 3 beigefügt.
Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages wird nachfolgend Stellung genommen.
1. Öffnung der
Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in der Uhlandstraße, Wilhelmstraße und
der Straße Im Hederichsfeld
Die Einbahnstraßen in der
Uhlandstraße, Wilhelmstraße und der Straße Im Hederichsfeld sind in
Fahrtrichtung für den Fahrradverkehr freigegeben.
Nach Überprüfung der o. g.
Örtlichkeiten wurde festgestellt, dass die Wilhelmstraße zwischen der Robert-Koch-Straße
und der Straße Im Hederichsfeld für den Fahrradverkehr auch entgegen der
Einbahnstraße geöffnet werden kann. Die erforderliche Fahrbahnbreite sowie ausreichende
Parkbuchten für den Parkverkehr sind vorhanden. Die Verwaltung wird die
entsprechenden Maßnahmen zur Öffnung der Wilhelmstraße für den Fahrradverkehr
einleiten.
Die Uhlandstraße und das Teilstück
der Straße Im Hederichsfeld zwischen der Schillerstraße und Goethestraße können
aus verkehrsrechtlicher Sicht für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht
geöffnet werden. Die erforderliche Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 Metern ist
nicht vorhanden. Weiterhin bestehen keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten
für den Kraftverkehr.
2. Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes „Köttersbachtal und Hirzenberger Mühlenbachtal“ in ein Naturschutzgebiet
Der Talbereich von der Straße „An der Nöllen“ bis Leverkusen-Kump, Heidberg, Wiebertshof einschließlich Hirzenberg ist als Landschaftsschutzgebiet „Köttersbachtal und Hirzenberger Mühlenbachtal“ ausgewiesen. Das betreffende Gebiet zeichnet sich als Talbereich mit schwachwelliger, teils ackerbaulich, teils waldbaulich genutzter Hochfläche im Randbereich des Bergischen Landes aus.
Die Bachtäler sind im Oberlauf größtenteils bewaldet, im Mittel- und Unterlauf mitunter als Wiesentäler mit Hochstaudenfluren und Feuchtwiesen ausgebildet. Kleine, von Obstwiesen umgebene Ortschaften und Hoflagen gliedern zusätzlich das Landschaftsbild.
Besonders hervorzuheben ist das Feuchtgebiet nahe Kamp mit großem
Insekten- und Vogelreichtum, die Quellfluren am Hirzenberger Mühlenbach sowie
einzelne naturnahe Waldbestände.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes ist durch den Gesetzgeber im
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. im Landschaftsgesetz
Nordrhein-Westfalen (LG NRW) geregelt. In diesen Gesetzen ist u. a. festgelegt,
dass die Festsetzung einem normierten Verfahren folgen muss.
Es ist geplant, den derzeit gültigen Landschaftsplan der Stadt
Leverkusen, in dem u. a. auch die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
festgesetzt sind, neu aufzustellen. Der Rat der Stadt Leverkusen wird
voraussichtlich in seiner Sitzung am 12.07.10 die entsprechende Verwaltungsvorlage
(Vorlage Nr. 0458/2010, s. Anlage
2) beraten.
Sollte der Rat den Aufstellungsbeschluss fassen, besteht für den
Petenten die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in
der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit erneut vorzubringen.
Aus formalrechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, das Schreiben
des Petenten vom 24.04.10 bereits jetzt als Stellungnahme im
Aufstellungsverfahren zu werten.
3. Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Schulgebäuden und dem Forum Leverkusen
Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Schulgebäuden ist im Rahmen der durch das Konjunkturpaket initialisierten, energetischen Sanierungen an Schulen nicht berücksichtigt worden, weil die Mittel unter dem Ziel Verwendung finden sollten, durch dichtere Gebäudehüllen dauerhaft Energie einzusparen.
Durch Photovoltaikanlagen wird jedoch keine Reduzierung des Energieverbrauches bewirkt, sondern Strom aus erneuerbarer Energie ins Stromnetz eingespeist.
Unabhängig von diesen Sanierungen im Rahmen des Konjunkturpaketes ist die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu installieren, bereits verwaltungsintern geprüft worden. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden über die bisher vorhandenen Anlagen hinaus auf Grund der langen Vertragslaufzeiten sowie aus baufachlichen Gründen nicht zu empfehlen ist. So müssten die tragenden Dächer bei Bedarf zunächst stabilisiert und die Photovoltaikanlagen bei künftigen Gebäudereparaturen oder -ausbauten unter nicht unerheblichem Kostenaufwand abgebaut und nach Abschluss erneut angebracht werden.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Flachdächern des Forums ist vor der Dachsanierung geprüft worden. Die Machbarkeit wurde von einem externen Fachplaner für Versorgungstechnik und einem Architekten untersucht.
Zur Aufnahme der zusätzlichen Lasten einer Photovoltaikanlage wäre eine aufwändige statische Ertüchtigung der Dachkonstruktion erforderlich. Weiterhin müsste durch eine Vielzahl von Durchdringungen der Dachhaut mit einer höheren Schadensanfälligkeit der Dachabdichtung gerechnet werden.
Auf Grund dieses Ergebnisses beschloss die Eigentümerversammlung Forum, bestehend aus der KulturStadtLev (KSL) und der Leverkusener Parkhaus Gesellschaft (LPG), im Rahmen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung am 27.10.08, auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu verzichten.