Betreff
Anregungen zu verkehrs- und umweltpolitischen Themen
- 1. Öffnung der Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in der Uhlandstraße, Wilhelmstraße und der Straße Im Hederichsfeld
- 2. Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes "Köttersbachtal und Hirzenberger Mühlenbachtal" in ein Naturschutzgebiet
- 3. Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Schulgebäuden und dem Forum Leverkusen
- Bürgerantrag vom 24.04.10
Vorlage
0553/2010
Aktenzeichen
012-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.        Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zu Punkt 1 des Bürgerantrages zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Wilhelmstraße für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße öffnet. Weiterhin nimmt er zur Kenntnis, dass die Öffnung der Einbahnstraßen in der Uhlandstraße und der Straße Im Hederichsfeld für den Fahrradverkehr entgegen den Fahrtrichtungen aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich ist. Der Bürgerantrag wird insoweit abgelehnt.

2.        Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zu Punkt 2 des Bürgerantrages zur Kenntnis, dass die Festsetzung eines Naturschutzgebietes einem normierten Verfahren folgen und über die Neuaufstellung des derzeit gültigen Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen ausgewiesen werden muss. Der Bürgerantrag ist insofern zurückzuweisen.

3.        Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden kann zu Punkt 3 des Bürgerantrages die Installation weiterer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von städtischen Gebäuden nicht empfehlen. Der Bürgerantrag wird hierzu abgelehnt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 24.04.10 (s. Anlage 1) werden von dem Petenten drei verkehrs- und umweltpolitische Maßnahmen angeregt.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 3 beigefügt.

 

Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages wird nachfolgend Stellung genommen.

 

1. Öffnung der Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in der Uhlandstraße, Wilhelmstraße und der Straße Im Hederichsfeld

 

Die Einbahnstraßen in der Uhlandstraße, Wilhelmstraße und der Straße Im Hederichsfeld sind in Fahrtrichtung für den Fahrradverkehr freigegeben.

 

Nach Überprüfung der o. g. Örtlichkeiten wurde festgestellt, dass die Wilhelmstraße zwischen der Robert-Koch-Straße und der Straße Im Hederichsfeld für den Fahrradverkehr auch entgegen der Einbahnstraße geöffnet werden kann. Die erforderliche Fahrbahnbreite sowie ausreichende Parkbuchten für den Parkverkehr sind vorhanden. Die Verwaltung wird die entsprechenden Maßnahmen zur Öffnung der Wilhelmstraße für den Fahrradverkehr einleiten.

 

Die Uhlandstraße und das Teilstück der Straße Im Hederichsfeld zwischen der Schillerstraße und Goethestraße können aus verkehrsrechtlicher Sicht für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht geöffnet werden. Die erforderliche Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 Metern ist nicht vorhanden. Weiterhin bestehen keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für den Kraftverkehr.

 

2. Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes „Köttersbachtal und Hirzenberger Mühlenbachtal“ in ein Naturschutzgebiet

 

Der Talbereich von der Straße „An der Nöllen“ bis Leverkusen-Kump, Heidberg, Wiebertshof einschließlich Hirzenberg ist als Landschaftsschutzgebiet „Köttersbachtal und Hirzenberger Mühlenbachtal“ ausgewiesen. Das betreffende Gebiet zeichnet sich als Talbereich mit schwachwelliger, teils ackerbaulich, teils waldbaulich genutzter Hochfläche im Randbereich des Bergischen Landes aus.

Die Bachtäler sind im Oberlauf größtenteils bewaldet, im Mittel- und Unterlauf mitunter als Wiesentäler mit Hochstaudenfluren und Feuchtwiesen ausgebildet. Kleine, von Obstwiesen umgebene Ortschaften und Hoflagen gliedern zusätzlich das Landschaftsbild.

Besonders hervorzuheben ist das Feuchtgebiet nahe Kamp mit großem Insekten- und Vogelreichtum, die Quellfluren am Hirzenberger Mühlenbach sowie einzelne naturnahe Waldbestände.

 

Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes ist durch den Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. im Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) geregelt. In diesen Gesetzen ist u. a. festgelegt, dass die Festsetzung einem normierten Verfahren folgen muss.

 

Es ist geplant, den derzeit gültigen Landschaftsplan der Stadt Leverkusen, in dem u. a. auch die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete festgesetzt sind, neu aufzustellen. Der Rat der Stadt Leverkusen wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 12.07.10 die entsprechende Verwaltungsvorlage (Vorlage Nr. 0458/2010, s. Anlage 2) beraten.

 

Sollte der Rat den Aufstellungsbeschluss fassen, besteht für den Petenten die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit erneut vorzubringen.

 

Aus formalrechtlichen Gründen ist es leider nicht möglich, das Schreiben des Petenten vom 24.04.10 bereits jetzt als Stellungnahme im Aufstellungsverfahren zu werten.

 

3. Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Schulgebäuden und dem Forum Leverkusen

 

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Schulgebäuden ist im Rahmen der durch das Konjunkturpaket initialisierten, energetischen Sanierungen an Schulen nicht berücksichtigt worden, weil die Mittel unter dem Ziel Verwendung finden sollten, durch dichtere Gebäudehüllen dauerhaft Energie einzusparen.

 

Durch Photovoltaikanlagen wird jedoch keine Reduzierung des Energieverbrauches bewirkt, sondern Strom aus erneuerbarer Energie ins Stromnetz eingespeist.

 

Unabhängig von diesen Sanierungen im Rahmen des Konjunkturpaketes ist die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu installieren, bereits verwaltungsintern geprüft worden. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden über die bisher vorhandenen Anlagen hinaus auf Grund der langen Vertragslaufzeiten sowie aus baufachlichen Gründen nicht zu empfehlen ist. So müssten die tragenden Dächer bei Bedarf zunächst stabilisiert und die Photovoltaikanlagen bei künftigen Gebäudereparaturen oder -ausbauten unter nicht unerheblichem Kostenaufwand abgebaut und nach Abschluss erneut angebracht werden.

 

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Flachdächern des Forums ist vor der Dachsanierung geprüft worden. Die Machbarkeit wurde von einem externen Fachplaner für Versorgungstechnik und einem Architekten untersucht.

Zur Aufnahme der zusätzlichen Lasten einer Photovoltaikanlage wäre eine aufwändige statische Ertüchtigung der Dachkonstruktion erforderlich. Weiterhin müsste durch eine Vielzahl von Durchdringungen der Dachhaut mit einer höheren Schadensanfälligkeit der Dachabdichtung gerechnet werden.

Auf Grund dieses Ergebnisses beschloss die Eigentümerversammlung Forum, bestehend aus der KulturStadtLev (KSL) und der Leverkusener Parkhaus Gesellschaft (LPG), im Rahmen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung am 27.10.08, auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu verzichten.