Betreff
Zuwendungsantrag für die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Parkanlage Schloss Morsbroich
Vorlage
2019/2976
Aktenzeichen
ad
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Ausführungen zum Zuwendungsantrag Parkanlage Schloss Morsbroich zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, einen Zuwendungsantrag auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und Kostenschätzung vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung über die Parkplätze beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, hierfür Mittel, die über die Fördersumme hinaus gehen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bereitzustellen. Der Eigenanteil im Rahmen des o. g. Förderprogramms beträgt mind. 10 % - bezogen auf die bisher geschätzten Projektkosten von 1,2 Mio. € - 120.000,00 €. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev bereitgestellt.
Des Weiteren sind ab der Fertigstellung der Maßnahmen (Bausteine 1 – 8) für den laufenden Betriebsaufwand und die kalkulatorischen Kosten jährlich zusätzliche Aufwendungen einzuplanen.

 

4.    Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses an die KSL bedarf der vorherigen Abstimmung und Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, zur Konzeptfindung für die zukünftige Umgestaltung des Schlossparks ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit mehreren Fachbüros durchzuführen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens wird die Verwaltung kurzfristig ein externes qualifiziertes Begleitbüro beauftragen.
Die Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers zum vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.

 

6.    Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Baufortschritt und die Kostenentwicklung des Projektes.

 

 

gezeichnet:

                        In Vertretung                        In Vertretung                        In Vertretung        In Vertretung

 

 

Richrath        Märtens                     Lünenbach              Adomat                  Deppe

Begründung:

 

Zu 1. und 2.:

Mit Beschluss vom 29.10.2018 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, dem Projektaufruf 2018/2019 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu folgen und sich um die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit dem Projekt „Revitalisierung und Erneuerung des Schlossparks Morsbroich (Bausteine 1 – 8 des Standortkonzeptes zur Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich, S. 82)“ zu bewerben, um die Umsetzung des Standortkonzeptes zur Zukunftssicherung von Schloss Morbroich, die vom Rat am 26.02.2018 beschlossen wurde, zu ermöglichen.

Die Verwaltung hat darauf hin, entsprechend der Fördervoraussetzungen zu Phase 1, eine begründete „Projektskizze“ fristgerecht eingereicht.

Hierfür war eine dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durch den Hauptausschuss erforderlich, die in der Sitzung des Hauptausschusses am 14.11.2018 erfolgt ist (Vorlage Nr. 2018/2589). Der Rat der Stadt Leverkusen hat diese dringliche Entscheidung in seiner Sitzung am 10.12.2018 genehmigt.

 

Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: 1. Phase – Einreichung der Projektskizze und Auswahl der Förderprojekte; 2. Phase (nur für ausgewählte Projektkommunen) – Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung.

 

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat mitgeteilt, dass unter den 35 ausgewählten neuen „Nationalen Projekten des Städtebaus 2018/19“ als ein Projekt die „Parkanlage Schloss Morsbroich“ mit einem Betrag von 1,08 Mio. € gefördert werden soll. Mit diesem Förderbetrag sind alle Bausteine 1 – 8 berücksichtigt.

 

Die Stadt Leverkusen wurde nunmehr zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung der Parkanlage Schloss Morsbroich einzureichen.

 

Bestandteil des Zuwendungsantrags ist ein vom Fördergeber gefordertes Koordinierungsgespräch, das am 20.05.2019 unter Beteiligung des BBSR, verschiedener Fachbereiche und des Museumsvereins stattgefunden hat.

 

In diesem Gespräch wurde seitens des Fördergebers deutlich gemacht, dass die avisierte Förderhöhe von 1,08 Mio. € nicht weiter erhöht werden, selbst wenn sich die Gesamtkosten weiter erhöhen würden.

 

Bei diesem Bundesprogramm werden sowohl bauliche als auch konzeptionelle Maßnahmen gefördert, die in zwei „Pakete“ unterschieden werden.

Das Paket 1 beinhaltet den Zuwendungsantrag, den vollständigen Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ratsbeschluss als Finanzierungsnachweis der Kommune sowie den Nachweis der Haushaltsnotlage durch die Kommunalaufsicht.

Das Paket 2 umfasst die im Zuwendungsantrag aufgeführten baulichen Maßnahmen.

Das BBSR beabsichtigt, abhängig von der baufachlichen Prüfung den Zuwendungsbescheid Ende 2019 zu erteilen.

 

 

Zu 3.:

Für die Projektskizze wurde als Grundlage die Kostenschätzung für die Bausteine 1 – 8 zur Revitalisierung der Parkanlage Schloss Morsbroich aus dem Standortkonzept zur Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich genutzt. Es handelt sich um eine grobe Kostenschätzung, die von einem Planungsbüro für den Museumsverein im Rahmen der Erstellung des Standortkonzeptes gefertigt wurde. Die Zahlen wurden in 2017 ermittelt.

Auf dieser Grundlage wurde eine Fördersumme von 1,2 Mio. € ermittelt.

 

Zu Beginn der 2. Phase des Förderantrages wurde ein externer Berater beauftragt, eine konkretere Kostenschätzung auf Basis der beantragten Maßnahmen zu ermitteln, da der Fördergeber im Rahmen des Zuwendungsantrages einen aktualisierten Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Ablauf- und Zeitplan fordert.

Es liegt nunmehr ein aktualisierter Ausgaben- und Finanzierungsplan für die Realisierung der beantragten Maßnahmen vor, der mit einer Gesamtsumme von 1.382.351,84 € brutto abschließt.

Da der Fördergeber – wie oben bereits dargestellt – mitgeteilt hat, dass sich die avisierte Zuwendung von 1,08 Mio. € nicht erhöhen wird, erhöht sich folglich der Eigenanteil der Kommune für diese Investition von 120.000 € auf 302.351,84 €.

Diese Mittel sind im Wirtschaftsplan der KSL für die Folgejahre 2020ff darzustellen. Im Wirtschaftsplan 2019 der KSL wurden bereits für 2019 100.000 € berücksichtigt.

 

Die laufenden zusätzlichen Betriebskosten der Bausteine 1 – 8, sowie deren Abschreibungsaufwand, können noch nicht genau beziffert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass für die Unterhaltung und Erhaltung der neu gestalteten Parkanlage, der Fuß- und Radwege, des Skulpturen- und Naturdenkmallehrpfads, des neuen Spielplatzes, des ggf. neuen Stellplatzes und dessen verkehrlicher Erschließung sowie des neuen Brückenbauwerks zur Überquerung des Wassergrabens in nicht unerheblicher 5-stelliger Größenordnung jährlich zusätzliche Kosten anfallen werden. Aufgrund der avisierten Fördermittel und der entsprechenden Auflösung der Sonderposten erfolgt eine ergebnisverschlechternde Belastung in Höhe der nicht geförderten Kosten.

 

Hinsichtlich der Standortfrage für den neuen Parkplatz sind weitere Beratungen und Entscheidungen in den Fachausschüssen erforderlich. Je nach Entscheidung über den Standort der erforderlichen Stellplätze müsste ggf. eine neue Kostenschätzung erstellt und der Ausgaben- und Finanzierungsplan angepasst werden. Außerdem wird ein Parkleit- und ein Parkraumbewirtschaftungssystem entwickelt. Des Weiteren wird sich die ÖPNV-Anbindung an das Schloss Morsbroich durch die Einrichtung von Schnellbuslinien, die über die Gustav-Heinemann-Straße verkehren, ab Ende August 2019 wesentlich verbessern.
In diesem Kontext hat der Fördergeber im Koordinierungsgespräch darauf hingewiesen, den Stellplatzbedarf zu klären und entsprechende Lösungsansätze unter Einbeziehung des gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes zu entwickeln.

 

Es ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der Gesamtmaßnahme entstehenden Kosten und Folgekosten durch analoge Zuschusserhöhungen (vgl. folgende Nr. 4) oder Drittmittel zugunsten der KSL zu kompensieren wären, damit die ohnehin schon problematische Eigenkapitalentwicklung nicht weiter verschärft wird.

 

Zu 4.:

 

Der Zuschuss der KSL kann aufgrund der vorliegenden Haushaltsverfügung der Bezirksregierung vom 22.05.2019 für das Jahr 2019 nicht erhöht werden und ist anderweitig zu kompensieren bzw. darzustellen. Auf folgende wichtige Abschnitte der Haushaltsverfügung wird nunmehr konkret Bezug genommen:

 

1.    Die veranschlagte Verlustabdeckung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KSL dient der Absicherung des bestehenden Leistungsangebotes und darf nur in Anspruch genommen werden, soweit eine Verlustausweisung nicht zu vermeiden ist. Die im Haushalt ausgewiesenen Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen.

 

Eine Ausweitung der etatisierten Zuschüsse ist mit der Bezirksregierung im Vorfeld abzustimmen.

 

2.    Neue freiwillige Leistungen kommen in der Regel nur in Betracht, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden.

 

3.    Die Umsetzung des Konzeptes zur künftigen Nutzung von Schloss Morsbroich einschließlich der Fortführung des Museumsbetriebs darf den mit dem Haushaltssanierungsplan begonnenen Konsolidierungsprozess nicht gefährden. Zusätzliche Belastungen für den Kernhaushalt sind zu vermeiden.

 

4.    Weiterhin sind mit Blick auf die insbesondere bei der KSL erkennbaren Defizite Leistungsangebote in Frage zu stellen, wenn nur dadurch die Verlustabdeckung verringert und der Haushaltsausgleich gesichert werden kann. Die vom Rat beschlossene Umsetzung des Konzeptes birgt neue Risiken (siehe Ausführungen Seite 5, Nr. 3 der Beschlussvorlage) da zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt nicht ausgeschlossen wurden, die die Konsolidierungsbemühungen konterkarieren würden.

 

Die Bereitstellung des Eigenanteils und der darüber hinaus gehenden Projektkosten erfolgt unter Berücksichtigung der o. g. Aspekte daher unter Vorbehalt (siehe Beschlussentwurf Punkt 4).

 

Zu 5.:

Bei der Entwicklung des planerischen Konzepts für den Schlosspark weist der Fördergeber auf die baupolitischen Zielsetzungen des Bundes hin. Der Bund verfolgt eine Reihe baupolitischer Ziele, die sich in den Bauten des Bundes widerspiegeln sollen und die auch für vom Bund geförderte Projekte weitestgehend zu beachten sind. Baupolitische Ziele sind unter anderem Funktionsgerechtigkeit, Qualität, Gestaltkraft der Architektur, Denkmalschutz und städtebauliche Integration am Standort.

 

Der Fördergeber hat im Rahmen des Koordinierungsgespräches zur Qualifizierung der Antragsunterlagen am 20.05.19 für die Stufe 2 deutlich gemacht, dass nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Interesses ein besonderer Wert darauf gelegt wird, dass baukulturelle Qualitäten geschaffen werden.

 

Um die optimale Lösung für das Bauprojekt zu erzielen, müssen verschiedene freiraumplanerische Entwürfe nach Kriterien wie Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie Gestaltung und städtebauliche Einbindung verglichen werden. Alternative Entwürfe, die die kreative Konkurrenz mehrerer Planungsteams herausfordern, können durch einen Architektenwettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung gewonnen werden. Beide Verfahrensarten bieten einen anschaulichen Leistungsvergleich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen, besonders des Vergaberechts.

 

Vor allem aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen, des engen Projektzeitplans sowie der für das Plangebiet bestehenden vielfachen Restriktionen aus Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Historie aber auch des begrenzten Budgets, schlägt die Verwaltung die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung mit 3 - 4 Fachbüros vor. Dabei werden nach entsprechenden Kriterien ausgewählte oder ausgeloste Landschaftsarchitekturbüros, die Erfahrungen in der Planung und Umgestaltung historischer Parkanlagen haben, mit der Planungsaufgabe beauftragt. Die Büros erhalten jeweils ein Bearbeitungshonorar, welches sich an der Vergütung der entsprechenden Leistungen (Leistungsphase bis Vorentwurf HOAI) orientiert. Die Büros erarbeiten jeweils ein Planungskonzept. Am Ende des Verfahrens liegt somit pro teilnehmendem Büro ein Konzept vor. Aus den vorliegenden Konzepten wird dann nach vorher festgelegten Beurteilungskriterien mit Unterstützung externer Fachleuten das beste Konzept ausgewählt und die Planung weiter beauftragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Verfahren für die planerische Fragestellung im Hinblick auf Zielerfüllung, Terminsicherheit, Kosten und Transparenz am besten geeignet. Notwendige Zielsetzung ist die Durchführung des Verfahrens bis Anfang 2020 und die Abgabe prüffähiger Unterlagen nach Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 bis Ende des 1. Quartals 2020. Dieser Vorschlag wurde mit Unterstützung eines externen Fachberaters als projektbezogen zielführend erachtet.

 

Mit der Durchführung der Mehrfachbeauftragung soll kurzfristig ein erfahrenes Begleitbüro zur Unterstützung der Verwaltung beauftragt werden. Für die Beauftragung des Begleitbüros und die Durchführung der Mehrfachbeauftragung ist die Zustimmung des Fördergebers als „vorzeitiger, förderunschädlicher Maßnahmenbeginn“ einzuholen.

 

Der Hauptaspekt der Mehrfachbeauftragung liegt auf der Bearbeitung der Flächen des Schlossparks als Konzept der späteren baulichen und gestalterischen Umgestaltung (Realisierungsteil), gleichzeitig sollen die Teilnehmer auch Ideen zur Gestaltung der abgestimmten Parkplatz- und Erschließungsflächen erarbeiten (Ideenteil).

 

Zu 6.:

Aufgrund der ansteigenden Baukosten wird die Verwaltung über den Baufortschritt und die Kostenentwicklung regelmäßig berichten.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Schreiner/Dez. IV/406-8843 und Frau Hürtgen/KSL/406-4100

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Im Wirtschaftsplan 2019 der KSL sind bereits Mittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Die weiteren Eigenanteile sind in den laufenden Jahren 2020 ff im Wirtschaftsplan der KSL darzustellen. Siehe auch Beschlussentwurf Punkt 4.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

s. Begründung

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Die Maßnahme wird zwei Aspekte im Sinne des Klimaschutzes betreffen. So wird sie einerseits den Grünbereich um das Schloss Morsbroich aufwerten und andererseits sollen Maßnahme zur Verbesserung der Mobilität umgesetzt werden. Eine Einbindung in das Leitbild Grün ist ebenfalls möglich.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

In der Förderrichtlinie ist beschrieben, dass im Rahmen der Antragstellung in der 2. Phase die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils durch einen Ratsbeschluss nachzuweisen ist. Dem Zuwendungsantrag ist der Ratsbeschluss beizufügen. Für die Einreichung des Zuwendungsantrages ist daher der Beschluss des Rates noch in diesem Turnus erforderlich.