Betreff
Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des Jahresüberschusses 2018
- Entlastung der Organe
Vorlage
2019/2995
Aktenzeichen
201-01-72-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.889.225,93 € einen Teilbetrag in Höhe von 400.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 2.489.225,93 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

2. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 19.06.2019 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 400.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 336.700 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 2.489.225,93 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Die Empfehlung des Verwaltungsrates entspricht nicht der Veranschlagung der Ausschüttung im Haushaltsplan 2019 (s. Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen).

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Aufwendungen der Jahre 2017 und 2018 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:

 

 

2018

2017

Veränderung Vorjahr

Personalaufwand

36.778 T€

37.903 T€

-1.125 T€

Andere Verwaltungsaufwendungen

16.834 T€

18.017 T€

-1.183 T€

Abschreibungen

1.858 T€

2.137 T€

-279 T€

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2.933 T€

5.691 T€

-2.758 T€

 

Aufgrund des im Jahr 2017 begonnenen Projektes „Kostenoptimierung“ konnte bei den Personal- und Sachkosten ein Rückgang gegenüber 2017 erreicht werden. Die Reduzierung der anderen Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Umsetzung einer Aufwandsposition in den Provisionsaufwand. Unvermeidliche Kostensteigerungen in einigen Budgetbereichen konnten durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden.

 

Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:

 

 

2018

2017

Veränderung Vorjahr

Zinsüberschuss und laufende Erträge

51.925 T€

56.196 T€

-4.271 T€

Provisionsüberschuss

20.460 T€

21.263 T€

-803 T€

Sonstige betriebliche Erträge

6.123 T€

6.424 T€

-301 T€

 

Ursächlich für den Rückgang bei der Position Zinsüberschuss und laufende Erträge sind die sukzessive auslaufenden Festzinsvereinbarungen im Kundenkreditgeschäft sowie das kaum noch vorhandene Zinssenkungspotenzial bei den Kundeneinlagen sowie Sondereffekte im Zusammenhang mit der Auflösung von Absicherungsgeschäften im Rahmen der Zinsbuchsteuerung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Bürgermeisterin Eva Lux

Rf. Heike Bunde

Rh. Paul Hebbel

Rh. Peter Ippolito

Rh. Rudolf Müller

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens

Rf. Irmgard v. Styp-Rekowski

Rh. Sven Tahiri

Rh. Karl Schweiger

Rh. Rüdiger Scholz

Rh. Bernd Miesen

Rf. Roswitha Arnold

 

 

Der Jahresabschluss 2018 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 26.08.2019 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.

 

Abschließende Hinweise:

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 19.06.2019, die Bilanz zum 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung 2018, der Lagebericht 2018 sowie der Anhang 2018 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 9700151501/Produkt 151501/Produktgruppe 1515.

 

Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i. H. v. 600.000,00 €,

Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i. H. v. 94.950,00 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ertrag aus Gewinnanteilen i. H. v. 400.000,00 €,

Aufwand für Ertragsteuern i. H. v. 63.300,00 €,

Einnahme i. H. v. 336.700 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]