- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhausgesellschaft mbH (LPG) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1.
Den Jahresabschluss
zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 7.379.890,68 € und einem
Jahresfehlbetrag von 56.557,06 € festzustellen,
2.
den
Lagebericht 2018 zu genehmigen,
3.
den
Jahresfehlbetrag von 56.557,06 € auf neue Rechnung vorzutragen,
4.
der Geschäftsführung der LPG für das
Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(In Vertretung des Stadtkämmerers)
Begründung:
Dem von der
Geschäftsführung der LPG aufgestellten Jahresabschluss 2018 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH,
Max-Delbrück-Straße 12 - 16, 51377 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt.
Gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m.
§ 8 lit. c des Gesellschaftsvertrages der LPG beschließt die
Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung.
Die Gesellschafterversammlung der LPG hat in ihrer Sitzung am 04.07.2019 die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 26.08.2019 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Liebsch, Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben, 0214/406 - 2041
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2018 der LPG.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |