Betreff
Anbringen einer kostenfreien Spiegelanlage in der Straße "Am Weidenbusch" in Höhe des türkischen Kultur- und Sportvereins
- Bürgerantrag vom 31.05.10
Vorlage
0561/2010
Aktenzeichen
012-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II lehnt das Aufstellen einer Spiegelanlage in der Straße „Am Weidenbusch“ in Höhe des türkischen Kultur- und Sportvereins mangels Erforderlichkeit und Eignung der Spiegelanlage ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 31.05.10 (s. Anlage 1) beantragt die Petentin das Aufstellen einer kostenfreien Spiegelanlage in der Straße „Am Weidenbusch“ in Höhe des türkischen Kultur- und Sportvereins.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Die Örtlichkeit wurde überprüft und Fahrversuche durch die Verwaltung vorgenommen.

 

Die Sichtbeziehung nach rechts ist durch dort parkende Fahrzeuge leicht eingeschränkt. Nach links ist die Einsicht durch eine ca. 2 Meter hohe Hecke verdeckt. Durch entsprechenden Rückschnitt der auf Privatgrundstück gepflanzten Hecke ließe sich diese Behinderung beheben.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Am Weidenbusch“ beträgt 30 km/h. Weiterhin wird die Tiefgaragenzufahrt über einen abgesenkten Bordstein verlassen. Die Breite der Einfahrt beträgt rund 8 Meter.

 

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich der Verkehrsteilnehmer, der über einen abgesenkten Bordstein die Fahrbahn befährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur StVO wird hier vom Fahrzeugführer ein besonders hohes Maß an Sorgfalt verlangt.

 

In der Vergangenheit gab es einen zunehmenden Trend zur Regelung aller Verkehrssituationen durch Verkehrszeichen oder -einrichtungen. Dies hat u. a. zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung der bereits bestehenden Verkehrsvorschriften geführt. Zugleich hat sich eine unerwünschte Abwertung der grundlegenden gesetzlichen Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer eingestellt. Gleichsam folgerte hieraus die Minderung der Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise.

 

Die Erfahrung mit Verkehrsspiegeln hat gezeigt, dass diese nicht geeignet sind, die Verkehrssituation zu verbessern. Die Aufstellung dieser Spiegel führt häufig zu einem Sicherheitsgefühl, das nicht vorhanden ist.

 

In einem Verkehrsspiegel kann die Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges nicht abgeschätzt werden, die Spiegel können Witterungseinflüssen kaum standhalten, sie sind oft beschlagen und erlauben bei Regen keine Sicht mehr auf die Straße. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Spiegel ständig gerichtet werden müssen oder gar durch Zerstörungen unbrauchbar sind. Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass für Verkehrsteilnehmer, die Verkehrsspiegel nicht gewohnt sind, diese oft zu einer noch größeren Verkehrsgefahr werden.

 

Der Spiegel könnte für den Verkehrsteilnehmer auch nur ein Hilfsmittel darstellen und nicht davon befreien, sich als Wartepflichtiger in eine unübersichtliche Einmündung auch dann vorsichtig hineinzutasten, wenn er vor Erreichen der Einmündung durch einen Blick in den gegenüber der Einmündung angebrachten Verkehrsspiegel die bevorrechtigte Straße als verkehrsfrei erkannt hat.

 

Aus diesen Gründen wird das Aufstellen einer Verkehrsspiegelanlage von Seiten der Verwaltung als nicht notwendig und ungeeignet erachtet.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 29.06.10 erfolgen.