- Bürgerantrag vom 31.05.10
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II lehnt das Aufstellen einer Spiegelanlage in der Straße „Am Weidenbusch“ in Höhe des türkischen Kultur- und Sportvereins mangels Erforderlichkeit und Eignung der Spiegelanlage ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 31.05.10
(s. Anlage 1) beantragt die Petentin das Aufstellen einer kostenfreien Spiegelanlage in der Straße „Am
Weidenbusch“ in Höhe des türkischen Kultur- und Sportvereins.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.
Die Örtlichkeit wurde überprüft und Fahrversuche
durch die Verwaltung vorgenommen.
Die Sichtbeziehung nach rechts ist durch
dort parkende Fahrzeuge leicht eingeschränkt. Nach links ist die Einsicht durch
eine ca. 2 Meter hohe Hecke verdeckt. Durch entsprechenden Rückschnitt der auf
Privatgrundstück gepflanzten Hecke ließe sich diese Behinderung beheben.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der
Straße „Am Weidenbusch“ beträgt 30 km/h. Weiterhin wird die Tiefgaragenzufahrt
über einen abgesenkten Bordstein verlassen. Die Breite der Einfahrt beträgt rund
8 Meter.
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung
(StVO) hat sich der Verkehrsteilnehmer, der über einen abgesenkten Bordstein
die Fahrbahn befährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur
StVO wird hier vom Fahrzeugführer ein besonders hohes Maß an Sorgfalt verlangt.
In der Vergangenheit gab es einen
zunehmenden Trend zur Regelung aller Verkehrssituationen durch Verkehrszeichen
oder -einrichtungen. Dies hat u. a. zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung der
bereits bestehenden Verkehrsvorschriften geführt. Zugleich hat sich eine unerwünschte
Abwertung der grundlegenden gesetzlichen Verhaltensvorschriften im
Straßenverkehr im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer eingestellt. Gleichsam
folgerte hieraus die Minderung der Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen
Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden
Verhaltensweise.
Die Erfahrung mit Verkehrsspiegeln hat
gezeigt, dass diese nicht geeignet sind, die Verkehrssituation zu verbessern. Die
Aufstellung dieser Spiegel führt häufig zu einem Sicherheitsgefühl, das nicht
vorhanden ist.
In einem Verkehrsspiegel kann die
Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges nicht abgeschätzt werden, die
Spiegel können Witterungseinflüssen kaum standhalten, sie sind oft beschlagen
und erlauben bei Regen keine Sicht mehr auf die Straße. Hinzu kommt, dass die
vorhandenen Spiegel ständig gerichtet werden müssen oder gar durch Zerstörungen
unbrauchbar sind. Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass für
Verkehrsteilnehmer, die Verkehrsspiegel nicht gewohnt sind, diese oft zu einer
noch größeren Verkehrsgefahr werden.
Der Spiegel könnte für den
Verkehrsteilnehmer auch nur ein Hilfsmittel darstellen und nicht davon
befreien, sich als Wartepflichtiger in eine unübersichtliche Einmündung auch
dann vorsichtig hineinzutasten, wenn er vor Erreichen der Einmündung durch
einen Blick in den gegenüber der Einmündung angebrachten Verkehrsspiegel die
bevorrechtigte Straße als verkehrsfrei erkannt hat.
Aus diesen Gründen wird das Aufstellen einer
Verkehrsspiegelanlage von Seiten der Verwaltung als nicht notwendig und
ungeeignet erachtet.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 29.06.10 erfolgen.