Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung des Geschäftsführers der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
Vorlage
2019/3056
Aktenzeichen
201-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen/den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL die Weisung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Herr Dr. Frank Obermaier wird mit Ablauf des 31.08.2019 als Geschäftsführer der WfL abberufen und der Dienstvertrag wird vorzeitig aufgelöst.

2.    Herr Stadtdirektor Markus Märtens wird mit Wirkung vom 01.09.2019 interimsweise als Geschäftsführer der WfL bestellt. Eine mögliche Neubesetzung erfolgt erst mit der Maßgabe, dass die zukünftige Ausrichtung der WfL abschließend geklärt ist. Die Ergebnisse sind innerhalb von 6 Monaten vorzulegen (31.01.2020). Die Aufsichtsratsvorsitzende wird beauftragt, mit dem Geschäftsführer einen Dienstvertrag abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist mit 78,99 %, die Sparkasse Leverkusen mit 20,00 % und die CURRENTA GmbH & Co. OHG mit 1,01 % an der WfL beteiligt. Der Geschäftsführer, Herr Dr. Frank Obermaier, bittet um vorzeitige Auflösung seines Vertrages sowie Abberufung als Geschäftsführer der WfL zum 31.08.2019.

 

Herr Dr. Obermaier ist nach Weisung des Rates am 10.05.2010 (Vorlage Nr. 0475/2010) mit Wirkung zum 01.07.2010 durch die Gesellschafterversammlung für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer bestellt worden. Die Bestellung wurde in der Sitzung des Rates am 29.09.2014 (Vorlage Nr. 2014/0108) bis zum 30.06.2020 verlängert.

 

Die Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung fällt nach § 11.1 Buchstabe h) des Gesellschaftsvertrages der WfL unter die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, wobei die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen gem. § 7.2 des Gesellschaftsvertrages nur einheitlich für die Stadt nach Weisung handeln dürfen.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 29.07.2019 die Angelegenheit vorberaten und die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am gleichen Tag einen entsprechenden Beschluss unter dem Vorbehalt eines Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen gefasst. Die Gesellschafter sind sich einig, dass die Geschäftsführung interimsweise durch Herrn Stadtdirektor Markus Märtens wahrgenommen werden soll.

 

Nach § 17.4 des Gesellschaftsvertrages werden die Anstellungsverträge der Geschäftsführung durch die/den Vorsitzende(n) des Aufsichtsrates geschlossen.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen haben sich die Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführergehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.

 

Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden.