Betreff
Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege - 2. Satzungsänderung
Vorlage
2019/3087
Aktenzeichen
512-zie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 22.05.2017 wird - wie in Anlage 1 bis 3 ausgeführt - geändert.

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Märtens                                          Adomat

Begründung:

 

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.2018, BVerwG 5 C 15.17, wurde entschieden, dass der Umfang des Betreuungsbedarfs eines Kindes in der Kindertagespflege einzig und allein von den Personensorgeberechtigten bestimmt werden kann, ohne dass eine Betreuungsnotwendigkeit über den Grundanspruch von 25 Stunden wöchentlich hinausgegeben oder nachzuweisen ist. Auf der Grundlage dieses Urteils ist es erforderlich, die Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege entsprechend anzupassen.

 

Weiterhin hatte der Fachbereich Kinder und Jugend beim Erlass der 1. Satzung mitgeteilt, dass eine Anpassung dieser Satzung auf der Grundlage der Erfahrungen in der Praxis erfolgt. Aus diesem Grund wurden die Kündigungsfristen für die Beendigung der Kindertagespflege durch die Personensorgeberechtigten den Kündigungsfristen für Betreuungsverträge in städtischen Kindertagesstätten in Leverkusen angepasst.

 

Weiterhin ist eine Fortzahlung der Geldleistungen von bis zu 25 Tagen bei Urlaub der Tagespflegeperson und bis zu 2 Betreuungstagen, wenn diese für Fortbildungsveranstaltungen genutzt werden, neu aufgenommen. Ebenso wird vorgeschlagen, die Möglichkeit der Einstellung einer Vertretungskraft für Einzeltagespflegen einzuräumen, wenn diese sich mit einer weiteren Tagespflegeperson zusammenschließen.

 

Darüber hinaus werden die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Miet- und Nebenkostenzuschusses geändert. Um diesen zu erhalten, ist eine Mindestbetreuungszeit von 35 Std/wöchentlich erforderlich, da sonst der fiskalische Aufwand nicht im Verhältnis zur angebotenen Betreuung steht. 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Falk-Trude / FB 51 / 406 - 5140

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

2. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in der Tagespflege.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

510006050101 - SK 533400 - Kindertagespflegenach § 23 SGB VIII

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ausgaben:

2020               750.000,- €

2021               760,000,- €

2022               770,000, - €

 

Einnahmen: (geschätzt)

2020               100,000,- €

2021               110,000,- €

2022               120,000,- €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s. B)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen, um die weiteren Schritte termingerecht durchführen zu können.