Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk III
Vorlage
2019/3183
Aktenzeichen
01-40-2019/3183-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung der in der Anlage näher bezeichneten Bäume zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Bei turnusgemäßen Baumkontrollen durch das städtische Fachpersonal wurde festgestellt, dass die in der als Anlage beigefügten Liste näher bezeichneten Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Die Einstufung in Priorität 3 bedeutet, dass die Bäume in den Wintermonaten gefällt werden müssen. Nachpflanzungen werden am gleichen Standort oder, wo dies nicht möglich ist, an anderen Standorten erfolgen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 -öff. Grün-

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ca. 4.700 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

    [nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um Dringlichkeits- und Ergänzungsvorlagen für möglicherweise kurzfristig erkannte, eilige Baumfällungen soweit es geht zu vermeiden, bringt die Verwaltung diese Vorlage über den Nachtrag ein.