Betreff
Organisatorische Zuordnung des Fachbereichs Stadtgrün zum Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales
- Bürgerantrag vom 18.08.19
Vorlage
2019/3184
Aktenzeichen
011-12-11-lg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden weist den Bürgerantrag gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zurück, da er eine Angelegenheit betrifft, die in der ausschließlichen gesetzlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 18.08.2019 (siehe Anlage 1) beantragen die Petenten, den Fachbereich Stadtgrün organisatorisch aus dem Dezernat für Planen und Bauen auszugliedern und dem Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales zuzuordnen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen als nichtöffentliche Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Mit dem Bürgerantrag wird durch die Petenten trotz Kenntnis der Rechtslage ausdrücklich eine politische Diskussion über die begehrte organisatorische Zuordnung des Fachbereichs Stadtgrün zum Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales gewünscht.

 

Bereits mit Bürgerantrag Nr. 2017/1584 vom 07.03.2017 wurde von den gleichen Petenten die Verlagerung der Aufgaben des Fachbereiches Stadtgrün zum Fachbereich Umwelt bei gleichzeitiger organisatorischer Zuordnung in den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters beantragt. Diesem Bürgerantrag konnte unter Hinweis auf das kommunalverfassungsrechtlich legitimierte Organisationsrecht des Oberbürgermeisters (§ 62 Abs.1 S.1 GO NRW) nicht entsprochen werden.

 

Der Aufgabenkatalog des Fachbereichs Umwelt umfasst als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde sogenannte Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Diese Aufgaben unterliegen der Fachaufsicht durch die Bezirksregierung in Köln. Die Zielsetzung der Bürgerantragsteller, unter anderem Aufgabenüberschneidungen zwischen beiden Fachbereichen zu vermeiden, ist durch eine veränderte organisatorische Zuordnung nicht erreichbar, da dem Fachbereich Stadtgrün keine Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind, die zu einem Schnittstellenproblem in den Zuständigkeiten führen könnten.

 

Darüber hinaus werden die in der Begründung des Bürgerantrags aufgeführten Aspekte und Forderungen zum Klimaschutz sowie der Pflege von öffentlichen Grünanlagen bereits bei der Umsetzung des vom Rat der Stadt Leverkusen in 2017 beschlossenen Integrierten Kommunalen Klimaschutzkonzepts berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt in den fünf Handlungsfeldern Vorbildfunktion Stadtverwaltung, Klimaschutz in der Wirtschaft, Klimafreundliche Mobilität, Klimagerechte Stadtentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Neben der weiterhin geltenden ausschließlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters besteht auch aus den dargelegten Gründen keine Veranlassung dem Bürgerantrag zu entsprechen. Der Bürgerantrag ist gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zurückzuweisen.