Betreff
Fällung von drei Bäumen auf dem Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Vorlage
2019/3185
Aktenzeichen
01-40-2019/3185-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung der in der Anlage näher bezeichneten Bäume auf dem Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die drei Bäume befinden sich auf dem Schulgelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums. Die Bäume mit den lfd. Nummern 2 und 3 auf der Fällliste stellen eine potenzielle Gefährdung für eine unmittelbar neben den Standorten befindliche Stützmauer eines Kellerabganges dar, beeinträchtigen die Fassade des Gebäudes sowie einen Laubengang. Außerdem behindern sie weitere geplante Baumaßnahmen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Fällung durch externe Firma (Kosten ca. 2.000 €).

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

   [nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Baumfällungen sollen während der Herbstferien im Oktober durchgeführt werden, um den Schulbetrieb nicht zu behindern. Deshalb kann nicht auf eine Beschlussfassung im Novemberturnus gewartet werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen entweder am gleichen Standort oder, wenn dies nicht möglich ist, an anderer Stelle auf dem Schulgelände.