Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung der in der Anlage näher bezeichneten Bäume auf dem Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die drei Bäume befinden sich auf dem Schulgelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums. Die Bäume mit den lfd. Nummern 2 und 3 auf der Fällliste stellen eine potenzielle Gefährdung für eine unmittelbar neben den Standorten befindliche Stützmauer eines Kellerabganges dar, beeinträchtigen die Fassade des Gebäudes sowie einen Laubengang. Außerdem behindern sie weitere geplante Baumaßnahmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Fällung durch externe Firma (Kosten ca. 2.000 €).
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Baumfällungen sollen während der Herbstferien im Oktober durchgeführt werden, um den Schulbetrieb nicht zu behindern. Deshalb kann nicht auf eine Beschlussfassung im Novemberturnus gewartet werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen entweder am gleichen Standort oder, wenn dies nicht möglich ist, an anderer Stelle auf dem Schulgelände.