Beschlussentwurf:
1. Der Rat der
Stadt Leverkusen beschließt gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen
von Unternehmen und Einrichtungen:
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Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a) |
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
stellvertretendes
Mitglied |
Frau Birgit Künanz |
b) |
PBH Papierservice
„Britanniahütte“ gGmbH |
Gesellschafter- versammlung |
stellvertretendes
Mitglied |
Frau Birgit Künanz |
c) |
Suchthilfe gGmbH |
Gesellschafter- versammlung |
stellvertretendes
Mitglied |
Frau Birgit Künanz |
2. Der Rat der Stadt Leverkusen
beschließt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. §
50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe von Unternehmen
und Einrichtungen:
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Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a) |
Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
stellvertretendes
Mitglied |
Herr Dr. Martin Oehler |
b) |
PBH Papierservice
„Britanniahütte“ gGmbH |
Gesellschafter- versammlung |
stellvertretendes
Mitglied |
Herr Dr. Martin Oehler |
c) |
Suchthilfe gGmbH |
Gesellschafter- versammlung |
stellvertretendes
Mitglied |
Frau Sabine Willich |
d) |
Wohnungsgesellschaft
Leverkusen GmbH |
Aufsichtsrat |
Mitglied |
NN |
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zu 1.
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Birgit Künanz aus dem Dienst der Stadt Leverkusen, die in ihrer Funktion als Fachbereichsleiterin stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen war, wird sie aus diesen Gremien abberufen.
Zu 2.:
Die GO NRW regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.
Zu 2.a)
Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: acht vom Rat zu bestimmende Vertreterinnen bzw. Vertreter, dem Oberbürgermeister und die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist gleichzeitig eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters.
Als Nachfolgerin bzw. Nachfolger für Frau Künanz kommt nur die/der vom Oberbürgermeister benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
Zu 2.b)
Der Gesellschaftsvertrag der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH trifft keine Aussage zur Anzahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Die Verwaltung schlägt vor, Herr Dr. Oehler als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Zu 2.c)
Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Suchthilfe gGmbH entsendet die Stadt Leverkusen zwei Mitglieder, die nach den Bestimmungen der GO NRW zu bestellen sind, in die Gesellschafterversammlung.
Als Nachfolgerin bzw. als Nachfolger für Frau Künanz kommt nur die/der vom Oberbürgermeister benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
Zu 2.d)
Nach Auskunft der SPD-Fraktion ist Herr Arne Altenburg aus dem Aufsichtsrat der WGL ausgeschieden.
Gemäß § 8 Abs. 1 Buchstaben a) und b) des Gesellschaftsvertrages der WGL besteht der Aufsichtsrat aus acht vom Rat der Stadt Leverkusen zu wählenden Bürgerinnen bzw. Bürgern der Stadt und dem Oberbürgermeister oder einer/einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Verwaltung.