Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2019/3186
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen von Unternehmen und Einrichtungen:

 

 

Unternehmen/

Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)

Klinikum Leverkusen gGmbH

Aufsichtsrat

stellvertretendes Mitglied

Frau Birgit Künanz

b)

PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH

Gesellschafter-

versammlung

stellvertretendes Mitglied

Frau Birgit Künanz

c)

Suchthilfe gGmbH

Gesellschafter-

versammlung

stellvertretendes Mitglied

Frau Birgit Künanz

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe von Unternehmen und Einrichtungen:

 

 

Unternehmen/

Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)

Klinikum Leverkusen gGmbH

Aufsichtsrat

stellvertretendes Mitglied

Herr Dr. Martin Oehler

b)

PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH

Gesellschafter-

versammlung

stellvertretendes Mitglied

Herr Dr. Martin Oehler

c)

Suchthilfe gGmbH

Gesellschafter-

versammlung

stellvertretendes Mitglied

Frau Sabine Willich

d)

Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH

Aufsichtsrat

Mitglied

NN

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 1.

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Birgit Künanz aus dem Dienst der Stadt Leverkusen, die in ihrer Funktion als Fachbereichsleiterin stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen war, wird sie aus diesen Gremien abberufen.

 

Zu 2.:

Die GO NRW regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.

 

Zu 2.a)

Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: acht vom Rat zu bestimmende Vertreterinnen bzw. Vertreter, dem Oberbürgermeister und die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist gleichzeitig eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters.

 

Als Nachfolgerin bzw. Nachfolger für Frau Künanz kommt nur die/der vom Oberbürgermeister benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Zu 2.b)

Der Gesellschaftsvertrag der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH trifft keine Aussage zur Anzahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Die Verwaltung schlägt vor, Herr Dr. Oehler als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

Zu 2.c)

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Suchthilfe gGmbH entsendet die Stadt Leverkusen zwei Mitglieder, die nach den Bestimmungen der GO NRW zu bestellen sind, in die Gesellschafterversammlung.

 

Als Nachfolgerin bzw. als Nachfolger für Frau Künanz kommt nur die/der vom Oberbürgermeister benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Zu 2.d)

Nach Auskunft der SPD-Fraktion ist Herr Arne Altenburg aus dem Aufsichtsrat der WGL ausgeschieden.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Buchstaben a) und b) des Gesellschaftsvertrages der WGL besteht der Aufsichtsrat aus acht vom Rat der Stadt Leverkusen zu wählenden Bürgerinnen bzw. Bürgern der Stadt und dem Oberbürgermeister oder einer/einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Verwaltung.