Betreff
Teilnahme von Ratsmitgliedern an Abschlussprüfungen der Schulen
Vorlage
0573/2010
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Zu den mündlichen Abschlussprüfungen der Schulen werden künftig keine Vertreterinnen und Vertreter des Rates mehr entsendet.

 

gezeichnet:

Häusler                                                     Adomat                                                                           

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Nach § 52 Abs. 1 Zif. 9 Schulgesetz (SchulG) in Verbindung mit den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers berechtigt, bei mündlichen Prüfungen und der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung anwesend zu sein.

 

An den genannten mündlichen Prüfungen nehmen bisher Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers teil. Sie sind nicht stimmberechtigt und dürfen auf die Beratung keinen Einfluss nehmen.

 

Bis 2003 hat der Schulausschuss über die Benennung von Ratsmitgliedern zur Teilnahme an Abschlussprüfungen der Schulen entschieden. Am 04.11.2004 hat der Rat

seine Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass die Zuständigkeit des Schulausschusses für die Benennung dieser Personen ersatzlos gestrichen und die Verwaltung im Einvernehmen mit den Fraktionen und Gruppen des Rates den jeweiligen Schulen die vorgeschlagenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitteilen wird.

Grund dieser Änderung war, dass die Vertretung des Schulträgers in den Prüfungsausschüssen der weiterführenden Schulen in den letzten Jahren nicht stetig wahrgenommen worden ist.

 

Bis 2007 haben an den Abschlussprüfungen aller Gymnasien Ratsmitglieder teilgenommen, in 2008 und 2009 an allen Gymnasien, außer dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. An den beiden Gesamtschulen haben bis 2009 Ratsmitglieder an den Abschlussprüfungen teilgenommen.

 

In diesem Jahr haben an den Abschlussprüfungen des Lise-Meitner-Gymnasiums, des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung sowie des Berufskollegs Geschwister-Scholl-Schule Ratsmitglieder teilgenommen. Für die Abschlussprüfungen an den drei übrigen Gymnasien sowie der beiden Gesamtschulen sind in diesem Jahr keine Nennungen erfolgt.

 

Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund arbeitsökonomischer Gründe, der per Gesetz definierten Rolle der Schulträgervertreter in den Abschlussprüfungen und der Einführung zentraler schriftlicher Prüfungen vor, auf die Entsendung von Ratsvertretern künftig zu verzichten. Eine Teilnahme von Verwaltungsvertretern ist ebenfalls nicht beabsichtigt.