Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum aufgrund einer Darlehensumwandlung eine Ausfallbürgschaft von 8.333.280,00 € abzüglich eines zum Zeitpunkt der Umschuldung erfolgten Tilgungsanteils.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Im Jahr 2009 hat
das Klinikum Leverkusen ein Darlehen in Höhe von 15,0 Mio. € bei der
Westdeutschen Landesbank zu einem Zinssatz von 4,83% mit einer Laufzeit bis zum
31.12.2029 abgeschlossen und für den Neubau der Kinderklinik inkl. einer
Komfortstation eingesetzt. Die Zinsbindung des v. g. Darlehns von 10
Jahren läuft zum 31.12.2019 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird seitens des Klinikums
eine Umschuldung mit deutlich verbesserten Konditionen und einer verlängerten
Laufzeit bis 31.12.2039 angestrebt.
Zum 31.12.2019
wird der Stand des Investitionsdarlehens 8.333.280,00 € betragen.
Für dieses Darlehen wird seitens der Klinikums Leverkusen eine städtische
Bürgschaftsübernahme beantragt.
Bei der Gewährung von
Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der
Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilfenrecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom
17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch
einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut. Aufgrund dessen
stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehnssumme keine
staatliche Beihilfe dar. Die Darlehen können somit in voller Höhe verbürgt
werden.
Die
Bezirksregierung hat anlässlich der Befassung mit der Thematik
Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede
einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaften wird der Bezirksregierung daher
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Es ist
beabsichtigt, die Darlehensumschuldung inkl. der Bürgschaftserklärung
unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens herbeizuführen. Die dann erst
vorliegenden endgültigen Vertragsbestandteile werden zusammen mit den
Bürgschaftserklärungen der Bezirksregierung ausgehändigt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Thielen /FB 20/ 406 - 2043
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Entfällt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Eine Befassung des Rates in der Ratssitzung am 10.10.2019 ist notwendig, damit das Klinikum noch bis Ende des Jahres 2019 die Möglichkeit hat, sich die aktuell günstigen Zinskonditionen langfristig zu sichern.