Beschlussentwurf:
- Die Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ werden dahingehend geändert, dass die Vermietung der städtischen Jugendhäuser an Parteien zukünftig nicht mehr möglich ist (Anlage 1).
- Die Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ werden in der aktualisierten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen.
(Hinweis: In der Anlage 2 sind alle Änderungen aufgeführt. Die Vermietung an Parteien wurde gestrichen und grundsätzliche Änderungen an den Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ vorgenommen. Sollte der Rat der Stadt Leverkusen entscheiden, dass die Vermietung von städtischen Jugendhäusern an Parteien zukünftig weiterhin möglich ist, werden die entsprechenden Passagen in die neuen Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ wiederaufgenommen.)
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Begründung zu Änderung 1 – Vermietung von städtischen
Jugendhäusern an Parteien wird zukünftig nicht mehr stattfinden:
Die Jugendeinrichtungen der Stadt unterliegen grundsätzlich der politischen
Neutralität und sollen in erster Linie den Jugendlichen zur Verfügung stehen,
ihnen als Schutzraum dienen und ein Gefühl der Sicherheit und Offenheit
vermitteln. Die Bereitstellung der Räume für parteipolitische Arbeit ist nicht Aufgabe
dieser Einrichtungen. Die Besucherinnen und Besucher der Häuser finden hier
Personen, die ihre Interessen vertreten und dafür einstehen.
Die Vereine und Verbände, die den Lindenhof anmieten, führen dort
Veranstaltungen durch, die einen Bezug zu familiären Hilfen, Jugendhilfe oder
Brauchtum haben, wie zum Beispiel Kindertrödel, Veranstaltungen für
kinderreiche Familien, Karnevalsveranstaltungen, Veranstaltungen von
Migrationsvereinen oder des Frauenbüros sowie caritative Veranstaltungen. Diese
bieten in der Regel keinen Rahmen für Polarisierung oder Anstoß.
Eine Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten, selbst wenn diese den
Betrieb einschränkt oder diesen beeinflusst, kann zurzeit nicht verwehrt werden.
Eine Nutzung durch die Parteien hätte weitere terminliche Einbußen für die
Vereine oder Einschränkungen in den Öffnungszeiten der Häuser zur Folge, da die
Betreuung der Jugendlichen unter Umständen nicht durch Überstunden des
Personals abgefangen werden könnte.
Sollten Parteien die Häuser nutzen, ist bei strittigen oder
polarisierenden Veranstaltungen einem Mitarbeiter - in der Regel ist dies der Haustechniker
- nicht zuzumuten, diese Veranstaltung im Sinne der Betreiberpflicht zu
begleiten. Zudem ist die Anzahl der Termine, die im Jahr für Vermietungen angeboten
werden können, derzeit in einem Rahmen, den die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter leisten können, ohne dass die Arbeit der Häuser leidet und ortsansässige
Vereine Termine nicht erhalten könnten. Diese Vereine haben in der Regel nicht
die finanziellen Mittel, andere Räumlichkeiten anzumieten.
Durch Befragungen in den sozialen Medien, über das Online Tool und persönliche
Gespräche mit Besucherinnen bzw. Besuchern der Häuser wurde sehr deutlich, dass
die Besucherinnen und Besucher eine Benutzung durch Parteien ablehnen. Dabei
war es unerheblich, um welche Partei es sich handelte. Lediglich sehr junge
Besucherinnen und Besucher standen dem Thema neutral gegenüber. In einer
Umfrage im Netzwerk Instagram erzielte die Abfrage eine 100-prozentige
Ablehnung.
Daher regt die Verwaltung an, von einer Vermietung von
Räumlichkeiten der städtischen Jugendhäuser an politische Parteien und
Vereinigungen zukünftig abzusehen. Der in den Richtlinien
und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend-
und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ unter Punkt 1.2. (a und
b) aufgeführte Passus „[Die entgeltliche Vermietung bzw. Überlassung von Räumen
gilt für] zugelassene ortsansässige Parteien und politische Organisationen für
Versammlungszwecke“ sollte daher gestrichen werden (siehe Anlage 1).
Um die Situation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Rahmen der Veranstaltungen grundsätzlich zu verbessern, wird
derzeit von der Verwaltung der Einsatz von Personal über die JSL geprüft.
Die Ergänzung zur Vorlage (Nr. 2019/2752/2) ersetzt die vertagte Ursprungsvorlage Nr. 2019/2752 vom 06.03.2019 sowie die Ergänzungsvorlage Nr. 2019/2752/1.
Begründung zu Änderung 2 – Die Richtlinien und
Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und
Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ werden generell aktualisiert.
Die Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ wurden seit den 1990er Jahren nicht mehr aktualisiert. Dies ist daher nötig. In den Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ wurden Anpassungen hinsichtlich des Personalschlüssels, der Sicherheitsaspekte, der Entgelte an sich, der Dauer und Anzahl der Vermietungen und hinsichtlich der Kaution und Haftung vorgenommen. Die Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ sollen zukünftig wie in Anlage 2 dargestellt gelten. In Anlage 2 sind alle Änderungen eingepflegt, demnach auch die Streichung der in der Begründung zu Änderung 1 genannten Spiegelstriche hinsichtlich der Vermietung an Parteien. Sollte der Rat entscheiden, dass eine Vermietung von städtischen Jugendhäusern an Parteien weiterhin möglich ist, werden diese Spiegelstriche in die geänderten Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ wiederaufgenommen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in Frau Schlösser/
Fachbereich 51/ Telefon: 406 5190
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
- Die Vermietung von städtischen Jugendhäusern an politische Parteien und Vereine wird zukünftig ausgeschlossen. Dafür werden in den Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ der unter Punkt 1.2. (a und b) aufgeführte Passus „[Die entgeltliche Vermietung bzw. Überlassung von Räumen gilt für] zugelassene ortsansässige Parteien und politische Organisationen für Versammlungszwecke“ gestrichen.
- Die Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ werden generell aktualisiert.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
In der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 12.09.2019 wurde über beide Aspekte abgestimmt. Die Streichung der Spiegelstriche hinsichtlich der Vermietung von städtischen Jugendhäusern an Parteien wurde abgelehnt, die Aktualisierung der Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ dagegen wurde befürwortet.
In den Sitzungen der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und III am 23.09.2019 bzw. am 26.09.2019 wurde jeweils nur eine Abstimmung vorgenommen, die hinsichtlich der Vermietung von städtischen Jugendhäusern an Parteien. Die Streichung der entsprechenden Spiegelstriche in den Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ wurde abgelehnt. Da nicht noch separat über die generelle Aktualisierung der Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht“ abgestimmt wurde, wurde auch diese damit abgelehnt. Um sicherzustellen, dass im Finanz- und Rechtsausschuss und schließlich im Rat der Stadt Leverkusen über beide Aspekte abgestimmt wird, sollte die Ergänzungsvorlage auf die jeweilige Tagesordnung genommen werden.