Betreff
Fällung von elf Bäumen am Busbahnhof Opladen
Vorlage
2019/3208
Aktenzeichen
01-40-2019/3208-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung von elf Bäumen auf dem Gelände des Busbahnhofes Opladen zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Auf dem Gelände des sich derzeit noch in Betrieb befindlichen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) Opladen stehen derzeit elf Bäume. Nach der Inbetriebnahme des neuen ZOB Opladen wird der Bereich des alten ZOB gemäß der vom Rat beschlossenen Planungen für die neue bahnstadt West einer neuen Nutzung zugeführt. Um das Baufeld zu ebnen, müssen die Bäume und das in dem Bereich befindliche Strauchwerk, ebenso wie alle anderen Aufbauten, entfernt werden.

 

Von den elf Bäumen sind bereits zwei Bäume abgestorben, die restlichen Bäume sind stark geschädigt (mutmaßlich u. a. eine Folge des in früheren Jahren massiven Einsatzes von Streusalz im Bereich des ZOB sowie der trockenen Sommer). Dieser Zustand wurde vom Fachbereich Stadtgrün bereits vor einiger Zeit erkannt und - in Anbetracht der anstehenden baulichen Veränderungen - auf eine Fällung mit nachfolgender Ersatzpflanzung an gleicher Stelle verzichtet.

 

Da im Bereich der bahnstadt West eine große Anzahl neuer Bäume bereits gepflanzt wurde und noch gepflanzt wird, findet eine Kompensation für die elf zu fällenden Bäume im unmittelbaren Umfeld statt. Zum Beispiel werden entlang der Europa-Allee insgesamt ca. 140 Bäume gepflanzt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon:

Frau Vera Rottes, Geschäftsführerin neue bahnstadt opladen GmbH

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Baufeldfreimachung für die Bebauung neue bahnstadt West.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten für die Baumfällungen werden über den Etat der nbso GmbH gedeckt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kosten sind im Etat der nbso GmbH berücksichtigt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine. Die Kosten sind im Etat der nbso GmbH berücksichtigt.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

nbso GmbH

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]