Beschlussentwurf:
Der Kommunalwahlausschuss beschließt die Einteilung in Wahl- bzw. Stimmbezirke zur Kommunalwahl 2020 wie in der Vorlage dargestellt.
gezeichnet:
Lünenbach
Begründung:
Einteilung der Kommunalwahlbezirke
Nach § 4 Absatz 1
Kommunalwahlgesetz teilt der Kommunalwahlausschuss das Wahlgebiet in sog.
Kommunalwahlbezirke ein.
Die Einteilung der
Kommunalwahlbezirke wird an die Einteilung zur Kommunalwahl angelehnt und nur
dort Änderungen enthalten, wo gesetzliche Grenzwerte über- bzw. unterschritten
werden.
Entsprechend § 4 Abs. 1 KWahlG NW ist das Stadtgebiet Leverkusen in 26
Wahlbezirke einzuteilen, wobei die Einwohnerzahl je Wahlbezirk gem. § 4 Abs. 2 KWahlG
NW um nicht mehr als +/- 25,0 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im
gesamten Wahlgebiet abweichen darf.
Die Einwohnerzahlen der Wahlbezirke dürfen die
Grenzwerte auch Wahltag 13. September 2020 nicht überschreiten.
Abweichungen können zur
Ungültigkeit der Wahl führen.
In die Planungen sind
zukünftige Entwicklungen einzubeziehen.
Zudem soll ein in der
Vergangenheit vom Innenministerium NRW empfohlener Sicherheitsabstand von 2,5 %
zu den Grenzwerten eingeplant werden.
Details zur Einteilung und
Bezugsgrößen ergeben sich aus § 78 Kommunalwahlordnung (KWahlO).
Es steht noch der Erlass
einer Übergangsregelung zu § 78 KWahlO aus, in der Fristen und Bezugsgrößen für
grundsätzliche Festlegungen zur Kommunalwahl behandelt werden.
Auf Grundlage des Erlasses
11-35-10-02 des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen kann die
Wahlbezirkseinteilung bereits erfolgen.
Gem. § 4 Abs. 2 KWahlG
i.V.m. der Übergangsregelung zu § 78 Absatz 2 KWahlO wird auf die
Einwohnerzahlen ohne Nicht-EU-Bürger zum Stichtag 30.04.2019 abgestellt.
Zu diesem Stichtag waren insgesamt 150.779
Deutsche und EU-Staatsangehörige mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der
Stadt Leverkusen gemeldet.
Der Anlage 1 können die Einwohnerzahlen zum
Stichtag je Kommunalwahlbezirk sowie die daraus resultierenden Grenzwerte
entnommen werden.
Wie in der Vergangenheit vom
Innenministerium NRW empfohlen soll ein Sicherheitsabstand
von 145 Einwohnern d.h. ~2.5% zu
den Grenzwerten eingehalten werden.
Daher soll jeder Wahlbezirk mindestens 4.494
und höchstens 7.104 Einwohner
umfassen.
Außerdem sind die bis zum Wahltag
absehbaren größeren Einwohnerverschiebungen zu berücksichtigen. In diesem
Zusammenhang wurden Baugebiete in Hitdorf-Ost (im Bereich Mohnweg und ca. 119
weitere) in den Planungen berücksichtigt.
Die im Einzelfall zur Einhaltung der
Einwohnergrenzwerte erforderlichen Verschiebungen von Einwohnern in einen
anderen Stimmbezirk und damit Wahlbezirk, sollen zur Sicherstellung der
Fortschreibung der Wahlgebietseinteilung, der Übereinstimmung kartographischer
wie verbaler Wahlgebietsbeschreibungen und zur Vermeidung willkürlich
erscheinender Einteilungen nur auf der Basis der sog. kleinräumigen Gliederung des Stadtgebiets, d.h. nur auf Ebene der im EDV System GIS
eingepflegten statistischen Baublöcke vorgenommen werden.
Stadtbezirk I
Kommunalwahlbezirk |
Eingeschlossene
Stimmbezirke |
Einwohnerzahl |
11 |
111, 112 abzüglich Baublöcke 111012, 111013, 111014, 111015 113, 114 |
6.008 5.672 (neu) |
12 |
121, 122 zuzüglich Baublöcke 111012, 111013, 111014, 111015 123 |
4.284 4.620 (neu) |
13 |
131, 132,133, 134 |
5.193 |
14 |
141, 142, 143, 144 |
5.327 |
15 |
151, 152, 153, 154 |
5.858 |
16 |
161 zuzüglich Baublock 130014 162 zuzüglich Baublock 130015 163 zuzüglich Baublock 130016 |
4.407 5.007 (neu) |
17 |
171 abzüglich Baublöcke 130014, 130015, 130016, 172, 173, 174 - Einteilung auf Basis von 2009 (zuzüglich Baublöcke
140018, 140019, 140020, 140046 sowie 140047, abzüglich Baublöcke 140042 und
140049) |
4.030 6.265 (neu) |
18 |
181 abzüglich Baublöcke 140018, 140019, 140020, 140046 sowie 140047,
zuzüglich 14042 und 140049 182, 183, 184, 185 |
7.304 4.469 (neu) |
Die genannten
Baublöcke wurden mit Blick auf die Zahl der ansässigen Einwohner ausgewählt,
sodass die Einwohnerzahlen der Kommunalwahlbezirke innerhalb der gesetzlichen
Grenzwerte liegen.
Kommunalwahlbezirk 12
Die
Einwohnerzahl des Kommunalwahlbezirks 12 unterschreitet den unteren Grenzwert.
Durch eine
Verlagerung der Baublöcke 111012 und 111015 von Stimmbezirk 112 aus
Kommunalwahlbezirk 11 zu Stimmbezirk 122 liegt die Einwohnerzahl des KWB 12
wieder innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Die Baublöcke
111013 und 111014 sind nicht bewohnt, sind jedoch ebenfalls zu verlagern, um
ein durchgängiges Wahlgebiet zu erhalten.
Kommunalwahlbezirke 16 - 18
Die
Einwohnerzahl des KWB 18 liegt oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes, in den
KWB 16 und 17 darunter.
Die
Kommunalwahlbezirke 16, 17 und 18 werden auf Basis der Kommunalwahlbezirke von
2009 eingeteilt.
KWB 18 erhält
zwei Baublöcke im Bereich Ringstraße/Am Werth dazu, um im KWB 17 einen
zusätzlichen Puffer hinsichtlich der Einwohnergrenzen bei der Umsetzung
weiterer Bauvorhaben zu erhalten.
Die
Einwohnerzahlen dieser Kommunalwahlbezirke liegen damit innerhalb der
Grenzwerte.
Die
Bezeichnungen der Kommunalwahlbezirke werden übernommen:
KWB 17 Rheindorf-Nord/Hitdorf-Ost
KWB 18 Hitdorf-Mitte
und –West
Stadtbezirk II
Kommunalwahlbezirk |
Eingeschlossene
Stimmbezirke |
Einwohnerzahl |
21 |
211, 212, 213, 214, 215 |
6.182 |
22 |
221, 222, 223, 224, 225 |
6.600 |
23 |
231, 232, 233, 234 |
6.615 |
24 |
241, 242, 243, 244 |
6.047 |
25 |
251, 252, 253, 254 |
5.239 |
26 |
261, 262, 263, 264 |
5.960 |
27 |
271, 272, 273, 274 |
6.050 |
28 |
281, 282, 283, 284, 285 |
5.511 |
29 |
291, 292, 293, 294, 295 |
6.532 |
Stadtbezirk III
Kommunalwahlbezirk |
Eingeschlossene
Stimmbezirke |
Einwohnerzahl |
31 |
311, 312, 313, 314 |
6.236 |
32 |
321, 322, 323, 324 |
5.624 |
33 |
331, 332, 333, 334 |
6.014 |
34 |
341, 342, 343, 344 |
5.800 |
35 |
351, 352, 353, 354, 355, 356 |
6.835 |
36 |
361, 362, 363, 364, 365, 366 |
6.844 |
37 |
371, 372, 373 |
4.995 |
38 |
381, 382, 383, 384 |
5.615 |
39 |
391, 392, 393, 394 |
5.669 |