Betreff
6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2019/3216
Aktenzeichen
323-34-0-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die „Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 14.12.2009“ wird gemäß Anlage 1 dieser Vorlage beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Lünenbach

 

Begründung:

 

Mit dieser Änderungssatzung wird eine Ermächtigungsgrundlage für ordnungsbehördliche Verfügungen zur Festlegung von Standplätzen für Abfallbehälter geschaffen.

 

Grundsätzlich besteht bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der sich im weiteren Verlauf anschließenden Bauanträge die Verpflichtung, ausreichende Standplatzmöglichkeiten auf den Grundstücken zu schaffen. Dennoch gibt es vereinzelte Beschwerdelagen zu Altfällen, die aus einer Standplatzproblematik resultieren.

 

Mithilfe dieser neuen Satzungsregelung kann, soweit keine Einsicht/Kooperation des Grundstückseigentümers erzielt wird, ordnungsbehördlich eine Klärung der Beschwerdelage erzielt werden. Darüber hinaus berücksichtigt die Satzung Änderungen/Erweiterungen der Ordnungswidrigkeitentatbestände, die dem besseren Vollzug dienen, Ergänzungen, die sich aus den Regelungen des Verpackungsgesetzes ergeben, sowie redaktionelle Anpassungen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Weißenberg, FB 32, 406 - 3234

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]