Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW den nördlichen Verbindungsarm der Max-Delbrück-Straße als Gemeindestraße/Anliegerweg sowie den daran befindlichen zentralen „Platz der Innovationen“ als Gemeindeplatz beschränkt auf den Fußgängerverkehr zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Max-Delbrück-Straße und Marie-Curie-Straße wurden bereits 2015 gewidmet. Die Herstellung der nördlichen Verbindung, einschließlich des daran befindlichen Platzes, erfolgte bis April 2019 durch den vertragsgemäß zuständigen Entwicklungsträger NRW-Urban.
Die im Bebauungsplan Nr. 115/I ausgewiesenen Verkehrsflächen sind dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Umfang ist im Anlageplan farblich dargestellt. Der Platzbereich mit der Beschränkung auf den Fußgängerverkehr ist zusätzlich schraffiert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB 66 / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |