Betreff
Einrichtung eines Wochenmarktes in Hitdorf
Vorlage
0579/2010
Aktenzeichen
40-10
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Ein Wochenmarkt in Hitdorf wird aus Kostengründen in 2010 nicht eingerichtet.

2.     Einer Einrichtung in 2011 oder Folgejahren wird zugestimmt, wenn die notwendige Sanierung der Parkfläche Parkstraße / Hitdorfer Straße durchgeführt wurde.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

In der Vergangenheit wurde das Thema „Einrichtung eines Wochenmarktes in Hitdorf“ bereits mehrfach an die Verwaltung herangetragen. Aktuell besteht eine Nachfrage von Frau Klekamp. Als Örtlichkeit hat sie sich den Feuerwehr-/Schützenplatz an der Hitdorfer Str. Ecke Am Werth vorgestellt. Sie benötigt eine Fläche von ca. 250 qm.

Frau Klekamp organisiert bereits den Frischemarkt in der Fußgängerzone Opladen und den Wochenmarkt in der Wiesdorfer Fußgängerzone.

Der Feuerwehrplatz ist nicht befestigt. Nach Rücksprache mit den TBL würde eine provisorische Befestigung des benötigten Teilstücks 18.000 € Kosten. Eine vollständige Herrichtung des Platzes würde Kosten von ca. 100.000 € verursachen. Eine Befestigung des Platzes - mindestens in dem angesprochenen provisorischen Umfang - ist nach Auskunft des Fachbereiches 30 eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung des Marktes. Des Weiteren liegen Informationen vor, nach denen eine Erweiterung des Schützenheims geplant ist. Es ist davon auszugehen, dass eine Teilfläche des Platzes während der Baumaßnahme als Materiallager benötigt wird, so dass dabei die Gefahr besteht, dass der Untergrund wieder beschädigt wird.

 

Als alternativer Standort wäre der Parkplatz an der Parkstr. / Hitdorfer Str. denkbar. Dieser ist jedoch deutlich kleiner (ca. 125 qm), so dass die Parkstr. einseitig für das Aufstellen der Marktstände einbezogen werden müsste. Bevor der Parkplatz genutzt werden kann, ist jedoch auch hier eine Instandsetzung erforderlich. Nach Auskunft der TBL würden dabei Kosten von 7.500 € entstehen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Stellplätze auf dem Parkplatz während der Markttage wegfallen würden und in der Parkstr. kein Parken möglich wäre.

 

Bei beiden Alternativen handelt es sich um Flächen, die als gewidmet angenommen werden müssen. Der Wochenmarkt würde damit eine Sondernutzung gem. §§ 18 und 19 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) darstellen.


Frau Klekamp beabsichtigt ca. 12-14 Stände zu errichten. An diesem alternativen Standort könnte für den Wochenmarkt eine Fläche von ca. 180 qm zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend dem Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Leverkusen vom 24.10.2007 wären für diese Fläche pro Markttag Gebühren in Höhe von 67,20 € zu erheben. Dies entspricht bei 52 Markttagen einer Jahresgebühr von 3.494,40 €.

 

Da sich nicht nur Frau Klekamp für die Einrichtung eines Wochenmarktes in Hitdorf interessiert, sondern aus Vorjahren zumindest eine weitere Interessentin bekannt ist, wäre grundsätzlich ein Auswahlverfahren unter den Bewerbern durchzuführen. Bei der Vergabe wären sowohl Leverkusener Bewerber als auch externe Bewerber zu berücksichtigen. Das Vergabeverfahren ist neutral durchzuführen. Die genauen Kriterien (z.B. Antragseingang) sind bei der Ausschreibung festzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Da der Fachbereich 36 keine Mittel für die baulichen Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr veranschlagt hat, ist eine Realisierung – auch im Hinblick auf die grundsätzliche finanzielle Situation der Stadt – derzeit nicht möglich.
Die Verwaltung regt deshalb an, im Jahr 2010 keinen Wochenmarkt in Hitdorf einzuführen, sondern dies in 2011 nach dann ggf. erfolgter Instandsetzung des Parkplatzes zu realisieren.

Bei der Mittelanmeldung für 2011 wurden Kosten zumindest in Höhe von 7.500 € aufgenommen. Ob die Mittel im nächsten Jahr tatsächlich zur Verfügung stehen, ist derzeit noch offen.