Betreff
Änderung des Hebesatzes zur Festsetzung der Grundsteuer B
Vorlage
2019/3262
Aktenzeichen
201-re
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

 

Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer B wird in der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Märtens

 

 

Begründung:

 

Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020 und der Anpassung des Haushaltssanierungsplanes 2012 - 2021 hat der Rat zum Antrag Nr. 2019/2991 am 01.07.2019 beschlossen, dass der Haushaltsplan auf Basis des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Höhe von 750 v. H. aufgestellt werden soll.

 

Die Einbringung des Haushaltes erfolgte am 04.11.2019 mit der Vorlage Nr. 2019/3220. Damit der Hebesatz ab 2020 auf dieser Höhe festgesetzt wird, ist die Änderung der Hebesatzsatzung erforderlich.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor den Hebesatz für die Grundsteuer B wie folgt anzupassen:

 

                                                Hebesatz alt                          Hebesatz neu

 

2020                                           790 v. H.                                750 v. H.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Reinartz, 20-201, 0214/406 - 2170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe Steuern     1605,

Produkt Grundsteuer B      401200,

Finanzstelle                                     970016050102.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Grundsteuer B         Minderertrag 2020               ca. 2.570.000,00 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Satzungen sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2020 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus erforderlich.