Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer B wird in der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020 und der Anpassung des Haushaltssanierungsplanes 2012 - 2021 hat der Rat zum Antrag Nr. 2019/2991 am 01.07.2019 beschlossen, dass der Haushaltsplan auf Basis des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Höhe von 750 v. H. aufgestellt werden soll.
Die Einbringung des Haushaltes erfolgte am 04.11.2019 mit der Vorlage Nr. 2019/3220. Damit der Hebesatz ab 2020 auf dieser Höhe festgesetzt wird, ist die Änderung der Hebesatzsatzung erforderlich.
Daher schlägt die Verwaltung vor den Hebesatz für die Grundsteuer B wie folgt anzupassen:
Hebesatz
alt Hebesatz
neu
2020 790 v. H. 750 v. H.
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Reinartz, 20-201, 0214/406 - 2170
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe Steuern 1605,
Produkt Grundsteuer B 401200,
Finanzstelle 970016050102.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten,
Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Grundsteuer B Minderertrag 2020 ca. 2.570.000,00 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich,
wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Satzungen sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2020 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus erforderlich.