Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XXV. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohnerinnen und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat. Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2018 durch Erstellung des XXIV. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr. 2018/2149 - nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 07.05.2018 zur Kenntnis genommen.
Nunmehr
schließt sich der zusammengefasste XXV.
Beteiligungsbericht für die Jahre 2017 und 2018 der Stadt Leverkusen an. Gemäß
§ 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnerinnen und Einwohnern
zur Kenntnis zu bringen. Die
Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich
hinzuweisen.
Der Beteiligungsbericht steht allen Ratsmitgliedern als Anlage im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung und wird nicht mit der Vorlage gedruckt. Zusätzlich erhalten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter nach Drucklegung jeweils ein Druckexemplar des Berichtes. Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht eine Komponente des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018.
Dieser Bericht wurde zum letzten Mal in dieser
Form aufgestellt. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, nach der für die Stadt
Leverkusen die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zwingend und damit die
Erstellung dieses Beteiligungsberichtes grundsätzlich entbehrlich ist.
Der Beteiligungsbericht ist das einzige Gesamtwerk, in dem die Ergebnisse
aller Beteiligungsunternehmen der Stadt auf einen Blick dargestellt werden. Er
macht die Wechselbeziehungen zwischen den Ergebnissen der Gesellschaften und
dem Jahresabschluss der Stadt (Ausschüttungen, Zuschüsse, etc.) transparent.
Des Weiteren enthält der Bericht Informationen, die Voraussetzung für die
Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe des Beteiligungscontrollings sind.
Vor diesem Hintergrund wird es zukünftig trotzdem ein zusammenfassendes
Werk geben, wenn auch in reduzierter Form und unter anderem Namen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Herr Thiele /
FB Finanzen / 406 - 2043/ 406 - 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um den Mitgliedern des Finanz- und Rechtsausschusses und des Rates den zusammengefassten Beteiligungsbericht für die Jahre 2017 und 2018 fertiggestellten XXV. Beteiligungsbericht möglichst zeitnah zur Verfügung stellen zu können und zu veröffentlichen, wird die Vorlage noch in diesem Turnus zur Kenntnisnahme eingebracht.