Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW - WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Wirtschaftsplan 2020
- Verlustabdeckung 2020
Vorlage
2019/3279
Aktenzeichen
201-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2020 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2020 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2020 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2020 vorliegt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

                                                                       (In Vertretung des

                                                                       Stadtdirektors/Stadtkämmerers)

Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2020

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der WfL erfolgt in der Sondersitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 05.12.2019 und steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplanes trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2020 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WfL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

Laut Haushaltsverfügung vom 22.05.2019 sind im Hinblick auf die erforderliche Konsolidierung die im Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 schließt mit einem Ergebnis von -902.915 € ab.

 

Die geplanten Defizite entwickeln sich in der Wirtschaftsplanung wie folgt:

 

 

Bei dieser Planung würde sich für die Stadt für das Jahr 2021 theoretisch eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 792 T€ ergeben, sodass aufgrund der Deckelung in Höhe von 750 T€ ein Defizit in 2021 in Höhe von 42 T€ bei der Gesellschaft verbleibt und insoweit zum Eigenkapitalverzehr führt.

 

Auch für das Wirtschaftsjahr 2020 beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bereits im laufenden Wirtschaftsjahr die jeweils aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft Teilzahlungen auf die Verlustabdeckung notwendig werden lässt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / FB 20 / 406 -2043

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Wirtschaftsplan 2020 der WfL.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1505/Produktgruppe 1505/Sachkonto 531700.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 750.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Siehe Begründung der Vorlage.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Gesellschaft ist nach § 19 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, vor Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Die endgültigen Zahlen des Wirtschaftsplanes 2020 der WfL wurden der Verwaltung erst kurzfristig vorgelegt, sodass die Vorlage erst zum Nachtragstermin erstellt werden konnte.