- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Planen stimmt dem Vorentwurf der Planunterlagen einschließlich Begründung in
der vorliegenden Fassung (Anlagen 2, 3 und 4 der Vorlage) zu.
2. Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan V35/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen. Gleichzeitig wird der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Rechtsgrundlagen sind § 2 und § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des
Plangebietes
Der Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplan V35/II „Quettingen - Wellpappenwerk
Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ befindet sich mitten im Stadtteil
Quettingen, Stadtbezirk II. Er wird östlich von der Maurinusstraße, nördlich und
westlich von der angrenzenden Wohnbebauung (Stettiner und Lützenkirchener
Straße) und südlich von der Herderstraße begrenzt und umfasst ca. 3,6 ha. Zur eindeutigen
Beschreibung der Umgrenzung im Ortsteil Quettingen und aus Gründen der
Rechtssicherheit erhält der vorhabenbezogene Bebauungsplan V35/II
„Wellpappenwerk Gierlichs Herderstraße“ folgende neue Planbezeichnung: Vorhabenbezogener
Bebauungsplan V35/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs nördlich
Herderstraße und westlich Maurinusstraße“.
Planungsanlass,
Ziel und Zwecke der Planung
Die Firma Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co. KG beantragt mit Schreiben vom 25.06.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB. Um den Standort langfristig zu sichern und konkurrenzfähig zu bleiben, ist es unabdingbar, die Lagerfläche für die Fertigware deutlich zu erweitern. Geplant ist ein Fertigwarenlager mit rund 9.700 Stellflächen für Paletten. Das zurzeit dort befindliche Papierlager wird aufgegeben, sodass eine zusätzliche Stellflächenanzahl von rund 8.300 Paletten erreicht werden kann. Da es sich um ein vollautomatisches Lager handeln soll, werden hierdurch keine zusätzlichen Emissionen durch das Ein- bzw. Auslagern mittels Staplerverkehr erfolgen. Neben dem Lager soll eine Verladehalle mit Laderampen entstehen, in der die Ware entsprechend vorkommissioniert werden. Insgesamt sind folgende Zielsetzungen mit der Planung verbunden:
- Errichtung eines vollautomatischen Hochregallagers zur Erweiterung des Fertigwarenlagers,
- Abriss einer bestehenden Lagerhalle,
- Schaffung einer neuen abgeschirmten Verladesituation.
Verfahren
Für die zeitnahe Realisierung des Projektes ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich, insbesondere um die städtebauliche Integration, die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen und die verkehrlichen Belange des Projektes zu steuern. In der Sitzung am 10.10.2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen dem Antrag zugestimmt und die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V35/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ beschlossen. Damit wurde der politische Wille dokumentiert, das Planverfahren durchzuführen und das angestrebte Planungsziel zu erreichen.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan V35/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße
und westlich Maurinusstraße“ (Vorentwurf)
setzt für das Plangebiet als Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet
Wellpappenwerk mit Verwaltung, Lager und Betriebswohnungen fest. Im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leverkusen ist die Fläche überwiegend
als eingeschränktes Gewerbegebiet und teilweise auch als Grünfläche (ohne
Zweckbestimmung) dargestellt. Unter der Beachtung der Parzellenunschärfe des FNP ist der
Bebauungsplan V 35/II im jetzigen Vorentwurfsstand aus dem FNP entwickelt.
Die interne, frühzeitige Fachbereichsbeteiligung hat keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Vorhaben ergeben. Die vorgetragenen Anregungen wurden eingearbeitet bzw. werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Im nächsten Schritt soll die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Grundlage der Beteiligung sind die städtebaulichen Entwürfe. Die Beteiligung wird in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchgeführt. Gleichzeitig wird der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Hinweis
Alle zum Bebauungsplan
gehörigen gutachterlichen Stellungnahmen (Anlagen 5 bis 7 der Vorlage) sowie
der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Originalmaßstab
M 1:500 (Anlagen 3.1 und 3.2 der Vorlage) werden
nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage
gedruckt.
Im
Ratsinformationssystem Session sind die unten aufgeführten Anlagen auch in
farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Maas / FB 61 / 406 - 6139
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im
konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um die städtebauliche Integration,
die Umweltbelange, die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen und die verkehrlichen
Belange des Projektes zu steuern.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden
durch den Vorhabenträger übernommen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |