Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Produktgruppe 0515 - Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz
Vorlage
2019/3300
Aktenzeichen
500-jan
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Dem Fachbereich Soziales werden für die Produktgruppe 0515 - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.000.000,00 Euro bereitgestellt.

 

Die benötigten Finanzmittel werden im Rahmen des Haushaltes 2019 zur Verfügung gestellt.

 

 

Leverkusen, 26.11.19

 

gezeichnet:

Richrath                                     Rh. Stefan Hebbel                       Rh. Ippolito

 

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Der Fachbereich Soziales benötigt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2019 zusätzliche Mittel für folgende Leistungsbereiche:

 

-       Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII),

-       Gewährung von Hilfe zur Pflege (7. Kap. SGB XII),

-       Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).

 

Zum 1. Januar 2020 tritt die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) enthaltene Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX (Sozialgesetzbuch) und Lebensunterhalt nach dem SGB XII in Kraft. Die Leistungen zum Lebensunterhalt fallen dann in die Zuständigkeit der Kommunen. Zugleich tritt ab dem 1. Januar 2020 für Leistungsberechtigte die sogenannte besondere Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 SGB XII an die Stelle der stationären Einrichtung.

 

Die Leistungen zum 01.01.2020 werden mittels Monatszahlung 01/2020 über das Fachverfahren AKDN sozial am 16.12.2019 zur Auszahlung angewiesen. Es wird von Mehrausgaben in Höhe von 455.000,00 Euro ausgegangen. Die höheren Aufwendungen im Bereich der Hilfe zur Pflege sind vor allem auf Erhöhung der Pflegesätze zurückzuführen, hier führt aber auch die Auswirkung der demografischen Entwicklung zu steigenden Aufwendungen.

 

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt eine Fallzahlensteigerung vor, die eine Überschreitung des Budgets zur Folge hat. Die zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung 2019 angenommenen Ausgangswerte sowie der zu diesem Zeitpunkt getroffenen Annahme, die Zuweisungen für Leverkusen wären rückläufig, ist für 2019 nicht mehr zutreffend. Bereits zum Jahreswechsel 2018/2019 erhielt Leverkusen nicht erwartete Mehrzuweisungen. Im Verlauf 2019 entwickelten sich die Zahlen weiterhin ansteigend. Somit entstand für 2019 eine deutliche Abweichung zwischen Planung und tatsächlichen Aufwendungen.

 

Mögliche Mehreinzahlungen in Form der Integrationspauschale stehen erst nach dem 16.12.2019 kassentechnisch zur Verfügung. Somit können diese im Vorfeld nicht zur Teildeckung eingesetzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Jansen / FB 50 / 406 - 5404

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Es handelt sich um eine Mittelbereitstellung im Bereich SGB XII (Sozialgesetzbuch) bzw. des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit um Pflichtaufgaben ohne Ermessen, sodass die Voraussetzungen des § 82 GO NRW für die weitere Mittelbereitstellung vorliegen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN0515, diverse Innenaufträge/Sachkonten

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mehrbedarf bei PN0515: 3.000.000,00 Euro.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Finanzen

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Keine.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die umgehende Bereitstellung der zusätzlichen Finanzmittel ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zwingend erforderlich, da insbesondere die maschinelle Monatszahlung der Transferaufwendungen für Januar 2020 am 16.12.2019 nicht erfolgen kann.