- Erwerb von Geschäftsanteilen an der BWS durch die AVEA GmbH & Co. KG (AVEA)
- Erteilung von Weisungen nach§ 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den städtischen Vertreterinnen und
Vertretern in den Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) wird
nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, der Veräußerung von Geschäftsanteilen an der BWS nach
Maßgabe der Begründung zuzustimmen.
2. Den städtischen Vertreterinnen
und Vertretern in den Organen der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) wird nach
§ 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der BWS nach Maßgabe der
Begründung zuzustimmen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(In Vertretung des
Stadtdirektors/Stadtkämmerers)
Begründung:
Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen, die als Vorlagen in der Gesellschafterversammlung der RELOGA und der Gesellschafterversammlung der AVEA am 07.12.2018 behandelt wurden.
In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde vom Bergischen Abfallwirtschaftsverband (Mitgesellschafter der AVEA) eine Haftungsfreistellung gegenüber der Stadt Leverkusen erklärt, da die BWS keine Leistungen für die Stadt Leverkusen erbringt (siehe Anlage 4).
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2019/3308
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Thiele/ FB Finanzen / 406 - 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 16.12.2019 ist notwendig, um die sich anschließenden Verfahrensschritte, insbesondere das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW, noch in diesem Jahr einleiten zu können.