Betreff
Änderung der Hebesätze zur Festsetzung der Grundsteuer A und B
Vorlage
2019/3262/1
Aktenzeichen
201-re
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Märtens

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 02.12.2019 hat der Finanz- und Rechtsausschuss beschlossen, dass zusätzlich zu der in Vorlage Nr. 2019/3262 vorgeschlagenen Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 750 % auch der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 375 % abgesenkt werden soll.

 

Damit die Hebesätze ab 2020 auf dieser Höhe festgesetzt werden können, ist die Änderung der Hebesatzsatzung erforderlich.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2020 wie folgt anzupassen:

 

                                                Hebesatz alt                          Hebesatz neu

 

 

Grundsteuer A                           395 v.H.                                   375 v.H.

 

Grundsteuer B                           790 v.H.                                   750 v.H.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Reinartz, 20-201, 0214/406-2170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Reduzierung der Grundsteuer A und B.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe Steuern     1605

Produkt Grundsteuer A      401100

Produkt Grundsteuer B      401200

Finanzstelle                                     970016050102

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Grundsteuer A         Mindereinnahmen 2019    ca. 6.000 €,

Grundsteuer B         Mindereinnahmen 2020    ca. 2.570.000,00 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]