Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Widmung nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für den ersten Bauabschnitt der sogenannten Balkantrasse zwischen der Stadtgrenze Burscheid und dem Anschluss im Bereich Imbacher Weg als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Auf der ehemaligen Bahnstrecke Opladen – Burscheid – Wermelskirchen wurde 2014 ein neuer Rad-/Gehweg gebaut. Ursprünglich war eine Widmung als sonstige öffentliche Straße in alleiniger Baulast eines speziell gegründeten Fördervereins vereinbart worden.
Die Vereinbarung vom 22.12.2011 für den ersten Bauabschnitt wurde am 22.10.2019 durch einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Gesamtstrecke ersetzt. Gemäß dem neuen Vertrag übernimmt der Förderverein als Sonderbaulast im Wesentlichen nur noch die Unterhaltung und Reparatur der eigentlichen Wegefläche.
Die Voraussetzungen zur Widmung des 1. Bauabschnittes zwischen der Stadtgrenze Burscheid und dem Anschluss im Bereich Imbacher Weg liegen vor. Somit kann dieser Teil vertragsgemäß nach Straßen- und Wegegesetz NRW als öffentlicher Rad-/Gehweg der Stadt Leverkusen gewidmet werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB Tiefbau / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |