Beschlussentwurf:
Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Rechtsausschusses vom 02.12.2019 sowie den Anpassungen im Rahmen der Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Im Hinblick auf das Abstimmungsverfahren zum Haushalt 2020 ist in der Anlage ein Schreiben vom 12.12.2019 der Aufsichtsbehörde beigefügt. Frau Ministerin Scharrenbach teilt hier mit, dass sie der im Rahmen des aktuellen Haushaltsentwurfs 2020 beabsichtigten Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes als zuständige Aufsichtsbehörde für die Stärkungspaktkommunen zustimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt Leverkusen im Jahr 2020 den Haushaltsausgleich ohne die Nutzung der Stärkungspaktmittel (3.683.000 €) erreicht. Aus diesem Grund erfolgte eine Überarbeitung der Veränderungsliste, die ebenfalls als Anlage 08 beigefügt ist. Unter Berücksichtigung dieser angepassten Veränderungsliste, ist der Haushaltsausgleich ohne Stärkungspaktmittel möglich und es kann die Auflage der Ministerin erfüllt werden.
Den im Schreiben der Ministerin erläuterten Hinweis bezüglich der Grundsteuerabsenkung bzw. Erhöhung basiert auf einer missverständlichen Formulierung der Stadt Leverkusen an die Ministerin. Wie in der überarbeiteten Veränderungsliste ersichtlich, ist es - um den Ausgleich ohne Stärkungspaktmittel darzustellen - erforderlich, die ursprünglich in den Beratungsunterlagen zum Haushalt 2020 vorgesehene Reduzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 750 Punkte anzupassen. In einem ersten Schritt erfolgt für das Haushaltsjahr 2020 eine Reduzierung der Grundsteuer B von dem bisher gültigen Hebesatz von 790 % um 10 Prozentpunkte auf einen Hebesatz von 780 Punkten. Für das Haushaltsjahr 2021 ist dann eine weitere Reduzierung der Grundsteuer B auf 750 % etatisiert. Somit erfolgt sowohl in dem Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 eine Steuerreduzierung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Die Anpassungen der Grundsteuer A (hälftiger Hebesatz der Grundsteuer B) erfolgt entsprechend. Siehe hierzu auch die Ergänzung zur Vorlage Nr. 2019/3262/2.
Mit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde konnte ein elementarer Schritt hinsichtlich der Reduzierung des Gewerbesteuerhebesatzes erreicht werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Achim
Krings / 20-200 / 20 12
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Siehe Vorlage Nr. 2019/3250.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |