Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen
beschließt die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Ordnungsbehördliche
Verordnung der Stadt Leverkusen über ein Glasverbot an den Karnevalstagen in
Leverkusen-Schlebusch.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Seit Jahrzehnten
ist der Lindenplatz an Weiberfastnacht ein beliebter Treffpunkt für junge Leute
aus dem Stadtgebiet und der Region. Am Karnevalssamstag führt zusätzlich der
Karnevalszug des Stadtteils Schlebusch durch diesen Bereich. Die
Feierlichkeiten gehen regelmäßig mit dem Konsum von Alkohol in erheblichen
Mengen einher. Die leeren Flaschen werden meist nicht ordnungsgemäß entsorgt,
sondern auf den Boden gestellt, fallengelassen oder bewusst zerschlagen. Schon
nach kurzer Zeit ist der Boden mit Flaschen und Glasscherben übersät. Die Menge
der Glasflaschen und Glasscherben wuchs in der Vergangenheit rasant an und
entwickelte sich zu einem Scherbenmeer, welches eine erhebliche Gefahr für
Passanten, Tiere und Teilnehmer des Karnevalszugs bedeutet.
Am 12.12.2011 beschloss der Rat der Stadt Leverkusen (siehe Vorlage Nr.
1284/2011) deshalb erstmals die Einführung des Glasverbots in
Leverkusen-Schlebusch für Donnerstag, den 16.02.2012, und Samstag, den 18.02.2012.
Die flankierenden Maßnahmen, wie die Einrichtung der Sperrstellen und das Aufstellen
der Container sowie der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines
Sicherheitsdienstes, wurden im Rahmen des Glasverbots umgesetzt. Für eine Entspannung
an den Sperrstellen sorgte zusätzlich die Vorhaltung von Pappbechern, die
seitens der Schlebuscher Werbe- und Fördergemeinschaft gesponsert wurden. Auch
für die Folgejahre (bis 31.12.2020) wurde die Fortführung des Glasverbots vom
Rat der Stadt Leverkusen beschlossen.
Die in den letzten Jahren stattgefundenen Auswertungen der Ereignisse an
den Karnevalstagen und die Nachbesprechungen mit den Sicherheitsbehörden
(Polizei, Feuerwehr, Fachbereich Recht und Ordnung sowie Veranstalter) zeigten,
dass sich das Konzept des Glasverbots bewährt hat und für die nächsten Jahre übernommen
werden sollte. Die das Glasverbot umfassende Fläche war nach den
Veranstaltungszeiträumen weitestgehend glasfrei.
Aus diesen Gründen beantragt die Verwaltung, die Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Glasverbot an den Karnevalstagen in Leverkusen-Schlebusch bis 31.12.2025 zu verlängern.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael
Schmidt / FB 30 / 406 - 3010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Im Innenauftrag
300002050102 Sachkonto 526100 sind jährlich 35.000 € eingeplant.
Beim Innenauftrag 300002050102 Sachkonto 549900 sind jährlich 13.000 € angesetzt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Recht und Ordnung, Herr Dr. Rudersdorf.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die vorgesehenen Maßnahmen bereits noch für die anstehende Karnevalssession umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung in diesem Turnus befürwortet.