Betreff
Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen für die Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Vorlage
2020/3378
Aktenzeichen
011-08-04-sie
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Für die am 25. und 26.05.2020 in Essen stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden 6 stimmberechtigte Abgeordnete aus Leverkusen sowie deren Vertreterinnen und Vertreter bestellt:

 

Abgeordnete:                                          Vertretung:

 

1. Rf. Irmgard v. Styp-Rekowski (CDU)         Rh. Rudolf Müller (CDU)

 

2. Rh. Tim Feister (CDU)                                  Rh. Albrecht Omankowski (CDU)

 

3. Rh. Dieter März (SPD)                                  Rh. Gerd Masurowski (SPD)

 

4. Rf. Roswitha Arnold.                                     Rh. Stefan Baake

(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)                       (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

 

5. Rh. Karl Schweiger                                       Dennis Wodzikowski

(BÜRGERLISTE)                                          (BÜRGERLISTE)

 

6. Beig. Alexander Lünenbach                                   Beig. Marc Adomat

 

II. Als Gastteilnehmer ohne Stimmrecht werden benannt:

 

 

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW eine vom Rat bestellte Vertreterin oder ein Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete oder Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Die Stadt Leverkusen kann zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt 6 Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen.

 

Die Abgeordneten sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu bestellen.

 

Nach den Vereinbarungen zum einheitlichen Wahlvorschlag zu Beginn dieser Ratsperiode auf Grundlage der Berechnungsmethode von Hare-Niemeyer stellen die CDU-Fraktion 2 Abgeordnete und 2 Vertreter sowie die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und BÜRGERLISTE je einen Abgeordneten und je eine Vertretung.

 

Ohne Anrechnung auf die 6 Delegierten nimmt Herr Beigeordneter Adomat als Vorsitzender eines Fachausschusses als stimmberechtigter Delegierter an der Tagung teil.

 

Es wird den Mitgliedstädten des Städtetages Nordrhein-Westfalen freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden. Deren Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2020/ 3378

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ursula Siewert / 01 / 406 88 73

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen im Städtetag Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme der 6 stimmberechtigten Abgeordneten an der Mitgliederversammlung nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen zur Rechtswahrung angezeigt.

Die Teilnahme von nicht stimmberechtigten Gastteilnehmern ist jedoch nicht zwingend erforderlich und insoweit nicht von § 82 GO NRW gedeckt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Reise/ Schulung Rats- und Ausschussmitglieder

Innenauftrag:           810001050102

Produkt:                    010501

Produktgruppe:        0105

Sachkonto:               541200

Ansatz:                      500,- €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ca. 400,- € Hin- und Rückfahrt.

 

Die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet alle zwei Jahre in einer der angehörigen Städte statt. Da die Veranstaltungsorte der künftigen Mitgliederversammlungen noch nicht bekannt sind, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]