Betreff
KGS Gezelin-Schule, Bergische Landstraße 101
- Weitere Vorgehensweise zur Sicherung des Schulstandorts
Vorlage
2020/3380
Aktenzeichen
651-SK
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Ergebnisse der statischen und brandschutztechnischen Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Vorschlag der Bauverwaltung, in einem nächsten Schritt zunächst ein externes Architekturbüro mit der Erstellung von zwei Planungsvarianten als Machbarkeitsstudie zur Standortsicherung zu beauftragen, wird zugestimmt.

 

Variante 1: Sanierung der Bestandsgebäude, insbesondere des Hauptgebäudes, und Ergänzung um fehlende Räume, soweit dies auf dem beengten Grundstück zu realisieren ist.

 

Variante 2: Rückbau der Bestandsgebäude und Errichtung eines Neubaus unter Berücksichtigung des kompletten Raumprogramms für eine 2-zügige Grundschule.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung           

Deppe           

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 01.10.2018 stimmte der Rat der Stadt Leverkusen dem Antrag Nr. 2018/2483 der CDU-Fraktion und der Gruppe FDP über die Zukunft der KGS Gezelin-Schule zu. Darin wird die Verwaltung unter anderem dazu aufgefordert, ein Konzept zur Erhaltung der Schule zu erarbeiten. Am 18.02.2019 stimmte der Rat des Weiteren im Rahmen der Vorlage Nr. 2018/2646 zu, dass die KGS Gezelin-Schule auch in Zukunft 2-zügig geführt werden soll.

 

Für die ersten Überlegungen zum Erhalt des Schulstandorts waren zunächst zwei Aspekte von Bedeutung: der bauliche Zustand des Bestandsgebäudes einerseits und das gewünschte zukünftige Raumprogramm der Schule andererseits.

 

Bezüglich der baulichen Beurteilung des Gebäudebestands beauftragte die Gebäudewirtschaft zunächst zwei Ingenieurbüros mit einer ersten erkundenden Untersuchung hinsichtlich Statik und Brandschutz. Diese kam im Jahr 2019 zur Ausführung. Vertiefte Kenntnisse über den aktuellen Zustand der Bausubstanz sind zwingend notwendig, um den Aufwand späterer Sanierungsarbeiten und damit einhergehende Kosten besser einschätzen zu können und mehr Sicherheit für künftige Planungen zu erlangen. Konkret wurden hierzu zahlreiche Öffnungen in Decken und Wänden hergestellt, die den Blick auf die Konstruktion und deren Zustand freigeben.

 

Ende des Jahres 2019 lagen diesbezüglich erste Einschätzungen der Ingenieurbüros vor. Per Mitteilung für den Rat und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom wurde über die bautechnischen Untersuchungsergebnisse an der KGS Gezelin-Schule informiert (siehe z.d.A.: Rat Nr. 9 vom 18.12.2019). Als erstes Ergebnis ließ sich festhalten, dass insbesondere die Decken des Hauptgebäudes in einem problematischen Zustand sind. Diese weisen konstruktions- und ausführungsbedingte Eigenschaften auf, die ernstzunehmende Brandschutzmängel zur Folge haben. Die momentan bestehende Gebäudesubstanz wird also nicht mehr den technischen Anforderungen eines heutigen Schulbaus gerecht.

 

Um den Betrieb der Schule weiter aufrechterhalten zu können, veranlasste die Gebäudewirtschaft bereits Sofortmaßnahmen, wie beispielsweise den neu aufgestellten provisorischen Treppenturm. Der vorgefundene Zustand der Konstruktion lässt zudem darauf schließen, dass eine Sanierung des Bestands technisch herausfordernd und nur mit einem sehr hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand im Verhältnis zur Größe der Schule umzusetzen ist.

 

Hinsichtlich der räumlichen Situation ist festzuhalten, dass der Gebäudebestand genauso wenig die heutigen Anforderungen eines angemessenen Raumprogramms für eine Grundschule erfüllen kann. Sowohl die Größe als auch die Ausstattung der vorhandenen Räume sind nicht ausreichend. Hierauf hat auch die Schulleitung der KGS Gezelin-Schule unter anderem mit Schreiben vom 09.12.2019 bereits hingewiesen. Die gewünschten Änderungen sind jedoch nicht im Bestand zu realisieren, da das Schulgebäude über keine räumlichen Potenziale mehr verfügt und das vorhandene Platzangebot bereits jetzt vollständig ausgereizt ist.

 

Für die weitere Vorgehensweise schlägt die Gebäudewirtschaft vor, ein externes Architekturbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die als Entscheidungsgrundlage für den weiteren Ablauf dient. Diese soll zwei Planungsvarianten zum Erhalt des Schulstandorts beinhalten, die ein umfassendes Bild der nun möglichen Optionen aufzeigen. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen eines Termins vor Ort am 04.02.2020 mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, der Eltern, der Politik, der Schulverwaltung als auch der Gebäudewirtschaft gemeinsam erarbeitet.

 

Variante 1 beinhaltet die Sanierung der Bestandsgebäude, die durch zusätzliche bauliche Ergänzungen bisher fehlender Räume erweitert werden. Die Ergänzungen können jedoch nur unter Einschränkungen durch das beengte Grundstück und die Lage der Bestandsgebäude erfolgen. Der Erhalt der Bestandsgebäude bezieht sich im Wesentlichen auf das Hauptgebäude und nicht auf das ehemalige Hausmeisterhaus (aktuell Mensa und offener Ganztagsbereich, WC-Anlagen). Diese Planungsvariante kommt dem Wunsch entgegen, das Bestandsgebäude in weiten Teilen zu erhalten und soll klären, welcher finanzielle und zeitliche Aufwand dafür zu erwarten ist und wie groß der Umfang möglicher baulicher Ergänzungen auf der sehr begrenzten Grundstücksfläche sein könnte.

 

Variante 2 beinhaltet die Errichtung eines gänzlich neuen Schulgebäudes mit einem optimierten Raumprogramm am bisherigen Standort. Mit einem Neubau bestünde die Möglichkeit, besser auf die Beengtheit des Grundstücks zu reagieren und den vorhandenen Platz optimal zu nutzen. Diese Planungsvariante würde dem Streben nach einer funktional deutlich besser aufgestellten Schule Rechnung tragen und kann der Variante 1 gegenübergestellt werden.

 

Im Rahmen der Variantenuntersuchung erfolgt eine zeichnerische Darstellung der schematischen Grundrisslösungen mit Funktionszuordnungen auf der Basis des vorgegebenen Raumprogramms sowie eine Baumassenverteilung auf dem Grundstück. Ferner werden pro Variante die zu erwartenden Baukosten als Grobkostenrahmen ermittelt, ein Terminplan erstellt sowie die realisierbaren Flächen gegenübergestellt. Weder eine Sanierung des Gebäudebestands noch die Errichtung eines Neubaus können bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt werden, sodass eine Auslagerung der gesamten Schule für die Dauer der Baumaßnahme erforderlich wird. Im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung wird eine Auslagerungsvariante erarbeitet.

 

Liegen beide Planungsvarianten vor, steht der Weg für eine transparente Entscheidungsfindung offen, bei der sich alle Beteiligten über die jeweiligen Konsequenzen für die weitere Entwicklung des Schulstandorts bewusst sein können. In den weiteren Planungsprozess wird die Schule eingebunden und die politischen Gremien über die Ergebnisse dieses ersten Planungsschrittes informiert und um Entscheidungsfindung gebeten.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Stefan Knecht, FB 65,

0214/406 - 65127

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Darstellung des weiteren Vorgehens zur Sicherung des Schulstandortes; Erstellung von 2 Planungsvarianten als Machbarkeitsstudie.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Momentan wurden auf der Finanzstelle 65030170011141, Finanzposition 783100,

die Mittel wie folgt zur Verfügung gestellt:

 

2019

280.000 €

2020

400.000 €

2021

500.000 €

2022

500.000 €

1.680.000 €

 

Für die Auslagerung der Schule müssen auf der genannten Finanzstelle zusätzlich Mittel von ca. 22.000,- € pro Monat der Auslagerung zur Verfügung gestellt werden.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Während der Bauphasen (für Variante 1 und 2 identisch) werden die Baukosten auf der Anlage im Bau verbucht. Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der in der Zukunft liegenden Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch).

 

Bei Variante 1 verlängert sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes auf eine noch durch den Gutachterausschuss nach Beendigung der Baumaßnahme festzulegende Frist. Die Abschreibung erfolgt dann ratierlich auf die Restnutzungsdauer.

Bei Variante 2 wird eine Nutzungsdauer von 50 Jahren angenommen, sodass sich in den Folgejahren eine Abschreibungshöhe in Höhe von jährlich 2 % der Herstellungskosten ergeben würde.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gebäudes werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.


 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich 65, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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