Betreff
Integriertes Handlungskonzept Hitdorf (InHK Hitdorf)
- Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Projekte Verfügungsfonds und Stadtteilmanagement
Vorlage
2020/3382
Aktenzeichen
612-hit
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fortführung der Projekte Nr. 9 (Verfügungsfonds) und Nr. 10 (Stadtteilmanagement) vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung zu.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Abstimmung mit dem Fördergeber herbeizuführen und die weiteren Arbeitsschritte durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 das InHK für Hitdorf beschlossen und die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen des Stadterneuerungsprogrammes des Landes NRW zu beantragen (siehe Vorlage Nr. 2015/0772). Mit dem Zuwendungsbescheid 05/64/16 vom 31.10.2016 hat der Fördergeber für das Projekt Nr. 9 (Verfügungsfonds) zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 192.500 € und für das Projekt Nr. 10 (Stadtteilmanagement) zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 200.000 € anerkannt, die bis zum 31.12.2020 verausgabt sein sollen.

 

Verfügungsfonds

Die Einrichtung des Verfügungsfonds dient der Unterstützung und Förderung der Ehrenamtsstrukturen bei der Einrichtung zusätzlicher sozialer Infrastruktur. Eine Kernaufgabe des Stadtteilmanagements besteht seit der Beauftragung im Jahr 2017 darin, Verfügungsfondsprojekte zu initiieren sowie Vereine, Bürgerinnen und Bürger und weitere Antragsstellende bei der Projektentwicklung und -umsetzung, bei der Antragsstellung sowie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises im Rahmen des Verfügungsfonds zu beraten und zu unterstützen. Zudem obliegt dem Stadtteilmanager die Geschäftsführung des Beirats für den Verfügungsfonds.

 

Auf diese Weise konnte der Beirat des Verfügungsfonds in 2017, 2018 und 2019 in 10 Sitzungen insgesamt 45 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rd. 75.000 € bewilligen (Stand 31.12.2019). Gefördert wurden Anschaffungen von ausleihbaren Gegenständen (z. B. Pavillon, Stehtische, Buttonmaschine, Sport- und Spielgeräte), kleinere bauliche Maßnahmen (Bouleanlage, Skateelement, Schachfeld, Kinderleseecke) sowie Projekte zur Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur (z. B. professionelle Betreuung einer Eltern-Kind-Gruppe, Etablierung eines Tanztees für Senioren und von Bingo-Veranstaltungen, Gründung einer Laienspielgruppe, Format „Comedy im Stübchen“, Workshops für Jugendliche, Gesund in Hitdorf und Nachbarschaftshilfe Hitdorf, Stadtteilkino).

 

Um die erfolgreiche Projektinitiierung und -realisierung aufgrund noch vorhandener Mittel weiterzuführen, empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung des Projektes um ein Jahr bis 31.12.2021, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung auf Grundlage des u. g. Finanzierungsvorschlages.

 

Stadtteilmanagement

Der Einsatz des Stadtteilmanagements erfolgt, um den Stadterneuerungsprozess umfassend begleiten zu können. Zudem stellt es den Informationsaustausch zwischen der Stadtverwaltung und den lokalen Akteuren im Stadtteil sicher.

 

Da die umfangreichen baulichen Projekte (Umbau Hitdorfer Straße, Hafenplatz, Bürgermeile, Attraktivierung Freizeitgelände Hitdorfer Laach, Spielplatz Am Buttermarkt) aufgrund diverser Einflüsse nicht im ursprünglich geplanten Zeitrahmen begonnen werden konnten, bestanden die bisherigen Aufgabenschwerpunkte des Stadtteilmanagements in den Projekten Verfügungsfonds, Mitwirkung und Beratung im Projekt „Bürgermeile Hitdorf“ sowie Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme.

 

Das Projekt Stadtteilmanagement ist nach aktuellem Stand zum Jahresende 2020 ausfinanziert.

 

Wesentliche Projekte wie das Projekt Bürgermeile Hitdorf mit dem neuen Bürgertreff Villa Zündfunke, der Umbau der Hitdorfer Straße und des Hafenplatzes erreichen erst in den Jahren 2020 bzw. 2021 Umsetzungsstatus. Neben der gezielten Kommunikation im Rahmen der Bauabwicklungen besteht ein besonderer Bedarf darin, die Kooperationspartner des Projektes Bürgermeile bei der Entwicklung, Etablierung und Verstetigung der Angebote des Bürgertreffs Villa Zündfunke zu unterstützen. Diese Aufgaben können seitens der Verwaltung nicht geleistet werden.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung die Nachbeauftragung des Stadtteilmanagers für das Jahr 2021, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung, damit die o. g. Projekte des InHK Hitdorf weiterhin begleitet werden und ein Ansprechpartner den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und allen weiteren Akteuren vor Ort zur Seite steht.

 

Finanzierung

Das Investitionsvolumen Verfügungsfonds beträgt aktuell rd. 75.000 €, dies entspricht etwa 25.000 €/Jahr. Bei Annahme eines Mittelbedarfes in Höhe von weiteren rd. 25.000 € für neue Projekte im Jahr 2020 stehen Ende des Jahres 2020 nicht verausgabte Restmittel in Höhe von rd. 95.000 € aus dem Verfügungsfonds zur Verfügung. Um diese Fördermittel für Maßnahmen im InHK Hitdorf zu erhalten, soll der Bewilligungszeitraum für das Projekt Verfügungsfonds bis 2021 verlängert werden, damit weiterhin Projekte der Vereine, Bürgerinnen und Bürger und sonstigen Akteure realisiert und unterstützt werden können (25.000 € für das Jahr 2021).

 

Ein weiterer Teil der Restmittel (50.000 €) aus dem Verfügungsfonds soll durch eine Änderung der Zweckbestimmung zugunsten des Projektes Stadtteilmanagement aufgewendet werden.

 

Somit wären sowohl die Verlängerung des Verfügungsfonds als auch der Wirkungszeit des Stadtteilmanagers aus den in der Haushaltsplanung eingestellten und bewilligten Mitteln finanzierbar. Zudem bliebe eine Mittelreserve in Höhe von 17.500 €.

 

Bei dem Beschluss dieser Vorlage sind folgende weitere Schritte vorgesehen:

 

-       Abstimmung mit der Bezirksregierung und Änderung der Zweckbestimmung der Fördermittel;

-       Information über das Abstimmungsergebnis mit der Bezirksregierung;

-       verwaltungsinterne Umbuchung der Mittel;

-       Nachbeauftragung Stadtteilmanagement.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Schwanke, FB 61, 406 - 6129

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Vernetzung sowie Steuerung und Begleitung baulicher Projekte im Rahmen des InHK Hitdorf.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Verfügungsfonds:

FB 50 Produktgruppe 0525, Produkt 052501, SK 501910 und 524900

FB 51 Produktgruppe 0610, Produkt 061001, SK 531800

FB 51 Produktgruppe 0615, Produkt 061501, SK 531800

 

Stadtteilmanagement:

FB 61 Produktgruppe 0905, Innenauftrag 610009050110, SK 501910

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Übertragung von bisher nicht verausgabten Verfügungsfondsmitteln i. H. v. 40.000 Euro.

Sollübertragung von bisher nicht verausgabten Fördermitteln i. H. v. 50.000 Euro.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 50, Frau Henßen

FB 51, Frau Hillen

FB 61, Herr Kleinbreuer

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Zustimmung des Fördergebers zur anteiligen Änderung der Zweckbestimmung der Fördermittel für den Verfügungsfonds zur Fortführung des Stadtteilmanagements muss eingeholt werden.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]