Beschlussentwurf:

 

1.    Die Politik nimmt das Ergebnis des Preisgerichts zur Kenntnis. Der Beitrag des Gewinnerbüros ________________wird Grundlage für die zukünftige Revitalisierung der Parkanlage von Schloss Morsbroich.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Gewinnerbüro mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Ausführungsplanung als Grundlage für die bauliche Realisierung zu beauftragen.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

Richrath             Märtens              Lünenbach       Adomat               Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.07.19 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 beschlossen, einen Zuwendungsantrag für die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden. Den entsprechenden Förderantrag hat die Verwaltung am 12.12.2019 beim BBSR gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 20.12.2019 bewilligt. Die abschließende baufachliche Prüfung kann in Absprache mit dem Fördermittelgeber erst mit Einreichung der Entwurfspläne und der erforderlichen Kostenberechnung nach DIN 276 erfolgen.

 

Ferner hat der Rat mit der Vorlage Nr. 2019/3077 am 29.08.2019 beschlossen, für die Planung des Schlossparks Morsbroich einen freiraumplanerischen Wettbewerb durchführen zu lassen. Ebenfalls beschlossen wurde die Besetzung des Preisgerichts für den Wettbewerb.

 

Inhalte und Verfahren des Wettbewerbs:

Mit der Durchführung des ausgeschriebenen Realisierungswettbewerbs für den Park von Schloss Morsbroich sollten Gestaltungs- und Lösungsvorschläge für eine nachhaltige, denkmalgerechte und naturverträgliche Revitalisierung der äußeren Parkanlage erarbeitet werden.

 

Hinweis: Der Außenpark von Schloss Morsbroich ist gemäß Landschaftsplan der Stadt Leverkusen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

 

Als Ideenteil ohne derzeitige Realisierungsabsicht sollten von den Teilnehmern Vorschläge zur Optimierung der Eingangssituation „Schloss, Obstgut, Parkplatz“ erarbeitet werden.

 

Der Wettbewerb wurde als nichtoffener, zweiphasiger Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt und bekannt gemacht. Der Wettbewerb ist bei der Architektenkammer NRW unter der Nummer W 52/19 registriert. Insgesamt wurden sechs Landschaftsarchitekturbüros für den Wettbewerb ausgewählt.

 

Folgende Büros wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen:

 

  • LILL + SPARLA, Köln,
  • ENEA, Rapperswill-Jona, Schweiz,
  • POLA Landschaftsarchitekten, Berlin,
  • FSWLA Landschaftsarchitektur, Düsseldorf,
  • JKL Junker und Kollegen, Osnabrück,
  • CLUB 94 Landschaftsarchitekten, Köln.

 

Zeitschiene und Ablauf des Wettbewerbs:

 

29.10.2019: Auftaktveranstaltung

Preisgerichtsvorbesprechung sowie Einführungskolloquium und Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde den teilnehmenden Büros die Wettbewerbsaufgabe detailliert vorgestellt. Zusätzlich hatten die Büros die Möglichkeit zur Stellung von Rückfragen bzw. Verständnisfragen. Im Anschluss an die Fachveranstaltungen waren die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Vorstellungen und Wünsche in Bezug auf die künftigen Nutzungen und Maßnahmen darzustellen. Die Veranstaltung wurde protokolliert, das Protokoll wurde (ergänzt um die Beantwortung der eingegangenen schriftlichen Nachfragen) allen Teilnehmenden zugesandt. Beginn der Bearbeitungsphase Stufe 1, Dauer: vier Wochen.

 

18.11.2019: Ende der Bearbeitungsfrist Stufe 1 - Abgabe der Konzeptideen

Formale und technische Vorprüfung der Konzeptideen durch das den Wettbewerb betreuende Büro Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Büro ISR) sowie Vertreterinnen und Vertreter der KSL, des Dezernats IV und der Fachbereiche Stadtplanung, Stadtgrün, Bauaufsicht/Untere Denkmalbehörde, Umwelt, dem Mobilitätsmanager sowie einem Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz.

 

28.11.2019: (nichtöffentlich) 1. Preisgerichtssitzung

Zwischenprüfung der anonymisiert eingereichten Konzeptideen durch das 13köpfige Preisgericht zum Wettbewerb bestehend aus sieben stimmberechtigten Fachpreisrichterinnen und -richtern (renommierte Landschaftsarchitektinnen und -architekten, sowie die Baudezernentin) sowie sechs stimmberechtigten Sachpreisrichterinnen und -richtern (Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Opladen Plus und der BÜRGERLISTE und des BBSR). Darüber hinaus wirkten der Dezernent für Bürger, Umwelt und Soziales sowie Vertreterinnen und Vertreter der Oberfinanzdirektion als Berater ohne Stimmberechtigung mit. Die Ergebnisse wurden den teilnehmenden Büros als Hinweise, Ratschläge und Empfehlungen für die weitere Bearbeitung ihrer Konzepte für die Stufe 2 bis zur Abgabe mitgeteilt.

 

11.02.2020: Ende der Bearbeitungsfrist Stufe 2 - Abgabe der Wettbewerbsbeiträge

Formale und detaillierte technische Vorprüfung der eingegangenen Beiträge durch das Büro ISR sowie durch Vertreterinnen und Vertreter der KSL, des Dezernats IV und der Fachbereiche Stadtplanung, Stadtgrün, Bauaufsicht/Untere Denkmalbehörde, Umwelt sowie dem Mobilitätsmanager und einem Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz.

 

28.02.2020: (nichtöffentlich) 2. Preisgerichtssitzung

Beschluss des Preisgerichts, welcher Entwurf der Stadt zur weiteren Bearbeitung empfohlen wird und Entscheidung über die Vergabe der Preisgelder.

 

März 2020: Öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge für vier Wochen im Rathaus der Stadt Leverkusen (5.OG).

 

Bei Erarbeitung der Vorlage stand somit die Empfehlung des Preisgerichts noch nicht fest. Das Ergebnis der Sitzung und die Preisträger aus dem Wettbewerb sowie weitere Einzelheiten werden daher in den Sitzungen der Gremien bekannt gegeben bzw. vorgetragen.

 

Weitere Vorgehensweise:

Der Wettbewerbsentscheid bildet die Grundlage für den Beschluss zur Beauftragung des Gewinnerbüros. Zielsetzung ist dabei die für die Förderung notwendige Erarbeitung der Entwurfsplanung des Schlossparks inkl. Kostenberechnung bis Sommer 2020. Die Entwurfsplanung dient ferner als Grundlage für die Abstimmung neuer naturschutzrechtlicher Vorgaben und Entwicklungsziele im Rahmen der 2. Änderung des Landschaftsplans. Darüber hinaus soll ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet werden, damit das Ergebnis der Revitalisierung der Parkanlage durch fachgerechte Pflegemaßnahmen nachhaltig und langfristig gesichert wird.

 

Nach erfolgter Zustimmung zu dieser Vorlage müssen als nächster Arbeitsschritt kurzfristig die Aufträge für die anstehenden Leistungen der Freianlagenplanung (stufenweise Beauftragung) sowie des Pflege- und Entwicklungsplans auf Grundlage der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure an die Planer des Gewinnerentwurfs abgeschlossen und erteilt werden.

 

Kosten:

Für die spätere Planung und Bauleitung der Freiflächen entstehen nach jetzigem Stand Kosten von insgesamt rund 192.000 € brutto für das nach Wettbewerbsentscheid zu beauftragende Planungsbüro. Hinzu kommen Kosten in Höhe von rd. 20.000 € brutto für den Pflege- und Entwicklungsplan. Die Planungskosten sind förderfähig.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Karl / FB 61 / 406 -6120

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Für den Schlosspark Morsbroich wurde ein Planungswettbewerb als Bestandteil des Förderantrags und der notwendigen Entwurfsplanung durchgeführt. Über das Ergebnis und die Empfehlung des Preisgerichts soll beraten und beschlossen werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Mittel stehen im durch den Rat beschlossenen Wirtschaftsplan der KulturStadtLev (KSL) zur Verfügung. Die weitere Finanzierung des Projekts erfolgt in den Jahren 2020 ff. Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der KSL einzuplanen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten und Unterhaltungskosten sind vom Entwurf abhängig und können erst im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Instandhaltungskosten sowie kalkulatorische Kosten fallen erst nach Fertigstellung der geplanten Maßnahmen an.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

Herr Reichwaldt / KSL / 4110

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 20.12.2019 wurden die im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ beantragten Fördermittel bewilligt. Die Planungsleistungen inklusive der Kostenberechnung sind als Grundlage für die baufachliche Prüfung des Fördermittelgebers in Zusammenhang mit dem Gesamtförderantrag für das Projekt zwingend bis Mitte 2020 erforderlich.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[nein]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse sowie regelmäßige Information zum Projekt im Rahmen des Tags der Städtebauförderung.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]