Betreff
Umgestaltung und Aufwertung Rheindorfer See
-Kostenerhöhung I. Bauabschnitt-
Vorlage
2020/3390
Aktenzeichen
01-40-2020/3390-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt dem weiteren Ausbau des I. Bauabschnittes auch vor dem Hintergrund einer Kostenerhöhung der Bruttobaukosten für diesen Teil der Maßnahme von ursprünglich geschätzten 63.521,49 Euro auf 86.770,22 Euro (gleich 36,6 % Kostensteigerung) zu.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung für die Maßnahmen zum II. Bauabschnitt fertigzustellen und anschließend auszuschreiben.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Datum vom 03.06.2019 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Umgestaltung und Aufwertung des Rheindorfer Sees beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/2875). Bedingt durch die auf drei Haushaltsjahre verteilte Etatisierung der Maßnahme wurde die Ausführung in zwei Bauabschnitten geplant. Der I. Bauabschnitt (I. BA) umfasst dabei im Wesentlichen die Einrichtung der Beleuchtung entlang einer zu sanierenden Schulwegstrecke und den befestigten Ausbau der bislang unbefestigten Wege in den Hangbereichen sowie einen Aussichtspunkt am Rande des Festplatzes.

 

Die Erstellung der Beleuchtung wurde bereits im August 2019 bei der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) beauftragt. Der Aufbau kann jedoch erst nach Abschluss der Wegebauarbeiten des I. BA erfolgen. Ebenfalls bereits beauftragt und durchgeführt wurden die ökologische Begleitung zur Sanierung des Gewässers, Boden- und geologische Gutachten, ein naturkundliches Screening und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

 

Ursprünglich waren für die Wege- und Geländearbeiten des I. BA Bruttobaukosten in Höhe von 63.521,49 € (ohne Baunebenkosten) kalkuliert worden. Eine erste Ausschreibung im September 2019 erbrachte lediglich zwei Angebote, von denen das günstigere 49,81 % über der Kostenschätzung lag und die Ausschreibung daher aufgehoben wurde. Nach erneuter Ausschreibung gingen im Dezember 2019 zwar 14 Angebote ein. Der günstigste Bieter liegt aber dennoch bei 86.770,22 € und damit 36,6 % über der Kalkulationssumme.

 

Daher bittet die Verwaltung um eine kurzfristige Entscheidung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, ob die Maßnahme vor diesem Hintergrund weiter in dem am 03.06.2019 beschlossenen Umfang durchgeführt werden soll. Durch die im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel ist eine Beauftragung des I. BA finanztechnisch gedeckt. Nach dem Abschluss der Arbeiten zum I. BA sollen die umfangreichen weiteren Wege- und Geländearbeiten des II. BA ausgeschrieben werden.

 

Dabei sind gegenüber der Ursprungsplanung insofern Änderungen erforderlich, als dass die Aussichtspunkte auf den Halbinseln nicht zur Ausführung kommen sollen. Ein naturkundliches Screening im vergangenen Herbst hat Hinweise auf Fledermausbestände in den betroffenen Bereichen ergeben, die durch die Erschließung gestört werden könnten. Um den Bestand zu erhalten und zu fördern, sollen im Zuge des Eingriffs in die Umgebung mindestens 30 Nistkästen für Fledermäuse aufgehängt werden.

 

Für den II. BA ist bereits eine erneute Vermessung veranlasst worden, damit die Ausführungsplanung für die Wegetrassen unter Ausnutzung der natürlichen Gegebenheiten erstellt werden kann. Da diese Arbeiten im Wasserschutzgebiet stattfinden werden, ist nach der Erstellung der Ausführungsplanung eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen. Erst wenn alle Vorbedingungen erfüllt sind, kann eine Ausschreibung der Bauarbeiten des II. BA erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass es auch bei den Ergebnissen dieser Ausschreibung zu Kostensteigerungen gegenüber der Kalkulationssumme von derzeit 90.000 € kommen wird.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme begründet sich auf den Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 03.06.2019 (siehe Vorlage Nr. 2019/2875).

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist im Finanzplan wie folgt etatisiert:

Finanzstelle 67001305012505, Finanzposition 783300,

„Umgestaltung und Aufwertung Rheindorfer See“

Ansatz 2020:   99.000 €,

Ansatz 2021: 100.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

s. Begründung

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beschlussfassung im laufenden Turnus ist zwingend erforderlich, um eine zeitnahe Beauftragung der Arbeiten und deren Baubeginn spätestens im Frühsommer zu ermöglichen.