Betreff
Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11. Dezember 2008
Vorlage
0590/2010
Aktenzeichen
301-20-00
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:          

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Verordnung

zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der

öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt

Leverkusen vom 11. Dezember 2008.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Stein

 

Begründung:

 

Anlass für die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen sind Beschwerden über Skateboardfahrer (Rollbrettfahrer) auf dem Vorplatz der Rathaus-Galerie. So stellt das hohe Tempo der Skateboardfahrer gerade für ältere Bürger und Kinder eine Gefahr dar.

 

Das Skaten kann mit Hilfe einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach den §§ 25 ff des Ordnungsbehördengesetzes NRW untersagt werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.

 

Die Voraussetzungen sind erfüllt, weil es zu Beschädigungen der weißen Bänke durch Skateboardfahrer gekommen ist. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Skater zu Gefährdungen und Belästigungen von Fußgängern kommt.

 

Da es in der Wiesdorfer Fußgängerzone mehrere Stellen gibt, an denen die gleichen Probleme auftreten, soll in der gesamten Fußgängerzone (s. Anlage 3) das Fahren mit dem Skateboard untersagt werden.

 

Aufgrund der ähnlichen Gefahrenlage erstreckt sich das Verbot auch auf Inline-Skater und Rollschuhfahrer.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung werden für die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und der Polizei verbesserte Möglichkeiten geschaffen, in diesem Bereich einzuschreiten. Darüber hinaus ist dies ein deutliches Signal der Verwaltung, den störenden Zustand hier auf Dauer nicht zu akzeptieren und einem eventuellen negativen Image der Fußgängerzone entgegen zu wirken.