Betreff
Prüfung des Erwerbs des Bürgerbusches bzw. privater Waldflächen im Leverkusener Stadtgebiet
- Bürgerantrag vom 17.01.2020
Vorlage
2020/3399
Aktenzeichen
011-12-11-lg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung zum Erwerb des Bürgerbusches zur Kenntnis und befürwortet diese.

 

2. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der weiteren Prüfung des Erwerbs von im Privatbesitz befindlicher Waldflächen im Leverkusener Stadtgebiet, insbesondere des Bürgerbusches, zu beauftragen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 17.01.2020 (siehe Anlage 1) beantragen die Petenten, im Rahmen eines die Möglichkeiten des Erwerbs von im Privatbesitz befindlicher Waldflächen im Leverkusener Stadtgebiet, insbesondere des Bürgerbusches, zu prüfen.  

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die Intention des Bürgerantrages, in Verhandlungen mit den Erben des Bürgerbuschs zu treten mit dem Ziel, einen Erwerb zu erreichen, deckt sich mit den bestehenden Bemühungen der Verwaltung.

 

Bereits mit Schreiben vom 19.09.2017 hat der Oberbürgermeister die Erbengemeinschaft kontaktiert und ein persönliches Gespräch angefragt, um gemeinsam die künftige Nutzung des Bürgerbuschs zu diskutieren und Ideen zu entwickeln, den Naherholungsraum dauerhaft als Rückzugsort für die Leverkusener Bevölkerung vorzuhalten. Auf dieses Schreiben erfolgte von keinem der drei Erben eine Rückmeldung. Aus diesem Grund wurde am 14.05.2019 seitens des Oberbürgermeisters erneut schriftlich Kontakt mit der Erbengemeinschaft aufgenommen und das Interesse am Erwerb des Bürgerbuschs erneuert. Auf die einhergehende Bitte um einen persönlichen Austausch informierte einer der Erben darüber, dass derzeit noch die Rahmenbedingungen des Erbes zu klären seien und dieses Verfahren abzuwarten sei. Eine weitere Sachstandsabfrage bei dem Erben erfolgte Anfang 2020, blieb jedoch bisher ohne Rückmeldung.

 

Auch weiterhin wird die Kommunikation zu den Erben gesucht und die Bemühungen um einen persönlichen Gesprächstermin mit den Eigentümern aufrechterhalten.

 

Ebenso wird die Verwaltung den Erwerb weiterer im Privatbesitz befindlicher Waldflächen im Stadtgebiet prüfen.

 

Der Bürgerantrag wird seitens der Verwaltung somit befürwortet.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, soll eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 06.02.2020 erfolgen.

 

Aufgrund des kurzfristigen Antragseingangs ist eine Einbringung der Vorlage erst zum Nachtragstermin möglich.