Betreff
Neueinteilung des Wahlgebietes zur Kommunalwahl am 13.09.2020 auf Basis der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs NRW vom 20.12.2019
Vorlage
2020/3408
Aktenzeichen
86-10-02/20-of
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kommunalwahlausschuss der kreisfreien Stadt Leverkusen teilt das Gebiet der Stadt Leverkusen gem. § 4 Abs. 1 und 2 KWahlG NW unter Beachtung einer maximalen Abweichung von 15 % in 26 Kommunalwahlbezirke neu ein.

 

 

gezeichnet:

Adomat

- Wahlleiter -

Begründung:

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs NRW vom 20.12.2019 erfordert eine Neueinteilung der Wahlbezirke in Leverkusen.

 

Bislang galt für die Größe von Wahlbezirken eine Abweichung bis zu 25 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im gesamten Wahlgebiet als zulässig. Durch die Entscheidung vom 20.12.2019 wurde die Abweichungstoleranz auf max. 15 % reduziert.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Offermann/FB 36/406 - 33 05

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Keine finanziellen oder bilanziellen Auswirkungen der Vorlage.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]