Kenntnisnahme/Beschluss:
1.
Das Gutachten des
Fachbereichs Recht und Ordnung vom 18.12.2019 (Az.: 300-36-G-151/19-ju) zur
Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Saarstraße wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die, im zu Ziff. 1
genannten Gutachten, vorgeschlagene Erweiterung der Tempo 30-Zone für den
Bereich zwischen Mülheimer Straße und Mozartstraße wird durch die Verwaltung
angeordnet und der Bezirksregierung Köln mit der entsprechenden Begründung zur
Kenntnis gegeben.
3.
Sofern die rechtlichen
Möglichkeiten zur Erweiterung der Tempo 30-Zone im östlichen Teil der
Saarstraße vorliegen, trifft die Verwaltung diese Anordnung unverzüglich.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Die Verwaltung hat Kenntnis davon erhalten,
dass im Bundesverkehrsministerium derzeit eine Novelle der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erarbeitet wird, die sich aktuell im
Anhörungsverfahren befindet. Gleichzeitig war aus der Presse zu erfahren, dass
es in dieser Hinsicht auch einen Antrag zur flächendeckenden Einführung von
Tempo 30 in den Städten abseits des Vorbehalts- und Vorfahrtstraßennetzes (im
Wesentlichen sind dies die Hauptverkehrsstraßen) gibt, der im aktuellen
Verfahren mit beraten wird und dem Ansinnen vieler Städte Rechnung tragen
würde. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass eine derartige Regelung
beschlossen wird. Angesichts dieser neuen Information schlägt die Verwaltung
vor, den Beschlussentwurf der Vorlage Nr. 2020/3371 entsprechend anzupassen,
damit die Verwaltung im Sinne der Antragsteller nach einer entsprechenden
Anpassung der StVO oder möglicherweise nach einer Änderung der entsprechenden
Verwaltungsvorschriften zur StVO unverzüglich tätig werden kann.
Vor diesem Hintergrund und da das vom
Fachbereich Recht und Ordnung gefertigte Gutachten die Anordnung zur
Erweiterung der Tempo 30-Zone im westlichen Teil der Saarstraße im Rahmen einer
Ermessensausübung für zulässig erklärt hat, wird seitens der Verwaltung die zusätzliche
Einholung einer Zustimmung der Bezirksregierung zu dieser Maßnahme für
entbehrlich gehalten.