Betreff
Widmung Burgweg, Eulengasse, Habichtgasse
Vorlage
2020/3411
Aktenzeichen
660-1317-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW:

 

1.    Burgweg als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

2.    Eulengasse vom Burgweg bis einschl. Wendeplatz als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

3.    Eulengasse von Pützdelle bis Wendeplatz als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg,

 

4.    Habichtgasse als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

5.    Verbindungsweg von der Habichtgasse zur Felderstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Der neu gebaute Burgweg ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

In diesem Zuge soll zur Rechtssicherheit auch die bereits vorhandene Eulengasse und die Habichtgasse formell gewidmet werden. Sie wurden gemeinsam 1962 ausgebaut und 1964 abgerechnet. Da jedoch die Fertigstellung zum 21.12.1962 nach dem Stichtag des Inkrafttretens des Straßen- und Wegegesetz erfolgte, ist eine Widmung nach den Übergangsvorschriften nicht vorhanden und muss neu erklärt werden.

 

Bei der Eulengasse wurde die Durchfahrtssperre berücksichtigt. So ist sie von Süden über den Burgweg bis zur 2012 ausgebauten Wendeanlage anfahrbar und von Norden über die Straße Pützdelle.

 

Bei der Habichtgasse wurden die Baulichkeiten mit Festsetzung der Verbindung zur Felderstraße als Fußweg anhand der vorhandenen Beschilderung vorgesehen.

 

Die Flächen sind im Anlageplan farbig dargestellt, der auf den Fußgängerverkehr beschränkte Weg ist zusätzlich schraffiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 660 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

      [nein]

        [nein]

       [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

        [nein]

[nein]

         [nein]