Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 11,0 Mio. € für einen zur Finanzierung des Neubaus und der Sanierung des Gebäudes L benötigten Investitionskredit.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Das Klinikum beabsichtigt, den Neubau und die Sanierung des Gebäudes L über
einen langfristigen Investitionskredit in Höhe von 11,0 Mio. € zu finanzieren. Das
Projekt ist im Wirtschaftsplan 2020 etatisiert und wurde sowohl vom
Aufsichtsrat des Klinikums als auch vom Rat der Stadt Leverkusen bewilligt.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Projektbeschreibung
(Anlage 1).
Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme
ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht erfüllt.
Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen
Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut.
Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der
Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Das Darlehen kann somit in voller
Höhe verbürgt werden.
Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik
Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede
einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung des Neubaus
und der Sanierung des Gebäudes L inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar
nach Beendigung des Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen
herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen
mit der Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2020/3415
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Thiele/ FB 20/ 406 - 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |