Betreff
Gewährung einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Leverkusen zugunsten der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) aufgrund eines für die Finanzierung des Neubaus und der Sanierung des Gebäudes L benötigten Investitionskredites
Vorlage
2020/3415
Aktenzeichen
201-01-06-08-tl
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 11,0 Mio. € für einen zur Finanzierung des Neubaus und der Sanierung des Gebäudes L benötigten Investitionskredit.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Märtens

Begründung:

 

Das Klinikum beabsichtigt, den Neubau und die Sanierung des Gebäudes L über einen langfristigen Investitionskredit in Höhe von 11,0 Mio. € zu finanzieren. Das Projekt ist im Wirtschaftsplan 2020 etatisiert und wurde sowohl vom Aufsichtsrat des Klinikums als auch vom Rat der Stadt Leverkusen bewilligt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Projektbeschreibung (Anlage 1).

 

Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut. Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Das Darlehen kann somit in voller Höhe verbürgt werden.

 

Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist. Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.

 

Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung des Neubaus und der Sanierung des Gebäudes L inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen mit der Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2020/3415

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Thiele/ FB 20/ 406 - 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]