Betreff
Parkpalette Schloss Morsbroich
Vorlage
2020/3416
Aktenzeichen
ut
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Dem zum Antrag Nr. 2019/2908 gefassten Ratsbeschluss kann aufgrund des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie nicht gefolgt werden, da die vom Rat beschlossene Verdoppelung der Stellplätze durch das Errichten der Parkpalette nicht erreicht werden kann.

 

Der Beschluss des Rates vom 01.07.2019 zum Antrag Nr. 2019/2908 wird daher aufgehoben.

 

 

gezeichnet:

                        In Vertretung                 In Vertretung       In Vertretung            In Vertretung

Richrath        Märtens              Lünenbach         Adomat                      Deppe

 

Begründung:

 

In der Sitzung vom 01.07.2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen zum Antrag Nr. 2019/2908 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Parkplatzangebot am bisherigen Parkplatz des Schloss Morsbroich zu verdoppeln, indem dieser Parkplatz durch Tieferlegung, gekoppelt mit einer Aufständerung, erweitert wird.

 

Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde das Architekturbüro Rotterdam Dakowski mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse muss die Parkpalette durch zwei bauliche getrennte Rampenzufahrten über die vorhandene Parkplatzfläche angedient werden (s. beigefügte Machbarkeitsstudie). Das Ergebnis dieser Studie zeigte, dass die in der Örtlichkeit bereits vorhandenen 66 Stellplätze durch die Erstellung einer Parkpalette lediglich um 28 weitere Stellplätze ergänzt werden könnten. Somit würden nach Fertigstellung der Parkpalette insgesamt 94 Parkplätze zur Verfügung stehen. Eine Verdoppelung der Stellplätze, so wie sie der Rat in seiner Sitzung am 01.07.2019 beschlossen hat, würde somit nicht stattfinden.

 

Das Architekturbüro Rotterdam Dakowski beziffert die Kostenschätzung zur Erstellung der Parkpalette auf ca. 822.000 Euro netto. Dieser geschätzte Betrag würde sich im Realisierungsfall der Parkpalette um die Mehrwertsteuer von 19 % sowie den zu veranschlagende Planungskosten von ca. 30 % erhöhen, sodass die Erstellung der Parkpalette mit ca. 1,3 Mio. Euro Gesamtkosten zu veranschlagen wäre.

 

Im Haushalt 2020 ff., den der Rat am 16.12.2019 beschlossen hat, sind keine Haushaltsmittel für den Bau einer Parkpalette etatisiert. Aufgrund der Kosten und der nur 28 weiteren möglichen Stellplätze sollte aus Sicht der Verwaltung auf eine Realisierung verzichtet werden.

 

Zusätzlich zu den Ergebnissen der Studie über die Erstellung einer Parkpalette für den motorisierten Individualverkehr wird im Rahmen der Förderung zur Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich ein Mobilitätskonzept in Auftrag gegeben werden, das neben dem motorisierten Individualverkehr auch alternative Mobilitätsformen für die Erreichbarkeit des Schlosses Morsbroich untersucht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr Uttich, FB 60, 406 - 8896

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]