Betreff
Neueinteilung des Wahlgebietes zur Kommunalwahl am 13.09.2020 auf Basis der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs NRW vom 20.12.2019
Vorlage
2020/3408/1
Aktenzeichen
86-10-02/20-of
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Beschlussentwurf:
Das Wahlgebiet in den Bereichen Hitdorf, Rheindorf, Opladen,
Steinbüchel und
Schlebusch wurde neu angepasst (siehe Anlagen 1 – 4 der Vorlage).
gezeichnet:
Adomat
- Wahlleiter -
Begründung:
In den Bereichen Hitdorf, Rheindorf, Opladen, Steinbüchel und Schlebusch wurden zur Verstärkung der Rechtssicherheit und Akzeptanz in der Bevölkerung Anpassungen erforderlich (siehe Anlagen 1 – 4).