- Förderung des Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstraße 25
Beschlussentwurf:
1. Der
von der Ev. Kirchengemeinde Opladen geplante Umbau der Ev. Tageseinrichtung für
Kinder Herderstr. 25 wird im Hinblick auf die Schaffung von 12 neuen
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt
Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 12 neuen
u3-Betreuungsplätze in Höhe von 24.000 €.
b) Übernahme der seitens des Landes
nicht geförderten restlichen förderungsfähigen Umbaukosten in Höhen von 137.000
€.
2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt im
investiven Haushalt 2011 wie folgt:
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 377.000 €
Die
Investitionsmaßnahme wird 2011 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
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Begründung:
Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die
Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes
Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Hinsichtlich der hier angesprochenen, seinerzeit bereits von der Ev.
Kirchengemeinde Opladen konkret avisierten Umbaumaßnahme der Ev.
Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25 ist die Verwaltung mit Beschluss vom
22.03.10 vom Rat weiterhin beauftragt worden im Hinblick auf die angestrebte
Finanzierung die Gespräche wie folgt fortzuführen:
„Die von der Ev. Kirchengemeinde Opladen aufgezeigte Umbaumaßnahme in
der Tageseinrichtung für Kinder in der Herderstr. 25 zur Schaffung von max. 12
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren werden bei einer
Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes
grundsätzlich befürwortet. Die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer
90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von
unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen kann vorgesehen werden, soweit hierzu
die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.“
Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass
ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz
ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und
Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Bei den in Umsetzung dieser Beschlusslage mit der Ev. Kirchengemeinde
Opladen geführten Gesprächen hat diese verdeutlicht, dass die Umbaumaßnahme für
die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25 nur umgesetzt werden kann,
wenn eine 100%ige Förderung hierfür gesichert ist. Mit dem als Anlage 1
beigefügten Schreiben vom 17.06.10 beantragt die Ev. Kirchengemeinde Opladen
dementsprechend die im Beschlussentwurf aufgezeigte Übernahme der nach der
Landesförderung noch offenen förderfähigen Kosten durch die Stadt Leverkusen.
Vorgesehen ist im Einzelnen 1 (zusätzlichen) Nebenraum von 17 qm, 2 (zusätzliche) Wickel-/Ruhe-/Liegeräume von 34
qm und 1 (zus.) Abstellmöglichkeit (auch für Kinderwagen) von 18 qm Größe zu
errichten bzw. einzurichten. Die Details sind in dem als Anlage 2 beigefügten
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen in Tageseinrichtungen
für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren für
das Kindergartenjahr 2011 nebst Planunterlage aufgezeigt. Die förderungsfähigen
Gesamtkosten belaufen sich danach auf rd. 377.000 €. Bei einer Landesförderung
in Höhe von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien
festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen
Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beträgt diese 216.000 €, bei einem
Eigenanteil von 24.000 €. Bis zur Vollfinanzierung der förderungsfähigen Umbaukosten
bedarf es weiterer 137.000 €. Die Ev. Kirchengemeinde Opladen beantragt, dass dieser
offene Betrag von der Stadt Leverkusen übernommen wird.
Nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen u3 (vom Rat
beschlossener Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung für Kinder am Feldsiefer
Weg) werden am 01.08.13 ohne Berücksichtigung des hier angesprochenen Umbaus
der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25 in Quettingen dem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 90 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3
Jahren 105 Betreuungsplätze entgegenstehen. Bei der Altersgruppe von über 3
Jahren sind 382,5 Betreuungsplätze gegeben, bei einem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 331 Plätzen.
Gesamtstädtisch ergibt sich nach dem derzeitigen Stand der
Ausbauüberlegungen für den 01.08.13 ohne Berücksichtigung der hier
angesprochenen Maßnahme als Perspektive ein Betreuungsplatzangebot für Kinder
im Alter von unter 3 Jahren von 1.022,5 Plätzen gegenüber einem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 1.096 Plätzen. Bei der Altersgruppe von über 3 Jahren
steht dem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 3.984 Plätzen ein
Betreuungsplatzangebot von 4.315 Plätzen gegenüber.